Urteil der Woche (KW 39)

Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt. Die hat der BFH in seinem Urteil vom 29.05.2020 (IV R 10/18) entschieden.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050192/