Urteil der Woche (KW 43)

Das FG Münster beschäftigte sich mit der Frage, ob der Anfall von Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb eines Familienwohnheims verfassungsgemäß sei, und bejahte diese. Die Kläger waren Eheleute, die in der Festsetzung der Grunderwerbsteuer unter anderem eine Verletzung des verfassungsmäßigen Übermaßverbots (Art. 20 GG), des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) und der Freiheit der Vermögensbildung (Art. 14 GG) sahen. 

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2020/8_K_470_19_E_GrE_Urteil_20200820.html