Urteil der Woche (KW 7)

Der Eigentumsübergang im Wege einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein, wie das FG Düsseldorf entschied (2 V 2664/20 A(E)). Im verhandelten Fall ging es um zwei Grundstücke, die der Kläger via Zwangsversteigerungen zunächst erworben und dann auf demselben Weg verloren hatte. Das Finanzamt sah darin zwei private Veräußerungsgeschäfte und versteuerte diese "sonstigen Einkünfte" des Klägers.

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2020/2_V_2664_20_A_E_Beschluss_20201126.html