Urteil der Woche (KW 9)

Der EuGH hat sich mit der Frage der Umsatzbesteuerung von privat genutzten Firmenwagen beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass deutsche Finanzämter die Überlassung von Firmenwagen für den privaten Gebrauch nicht grundsätzlich der Umsatzsteuer unterwerfen dürfen (Urt. v. 20.01.2021, Az. C-288/19). Nur bei einer Dienstleistung gegen Entgelt komme Umsatzsteuer in Betracht. Die schlichte Überlassung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses reiche für eine solche Annahme aber noch nicht aus, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. 

Damit stellt sich der EuGH gegen die bisherige deutsche Besteuerungspraxis. Die sieht nämlich die Entgeltlichkeit bereits in der anteiligen Arbeitsleistung eines Mitarbeiters begründet. Mit anderen Worten: Der Fiskus geht erst einmal davon aus, dass kein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen und –nehmern ohne Grund einen Firmenwagen überlässt. 

curia.europa.eu/juris/document/document.jsf