Urteil der Woche (KW 12)

In dem heutigen Urteil der Woche hat sich der BFH mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" befasst. Im konkreten Fall ging es um steuerpflichtige Eheleute, die Schäden von insgesamt 4.000 € an Terrasse und Garten ihres privaten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 EStG geltend machen wollten. Das FA und der BFH lehnten die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ab, da Wildtierschäden schon dem Grunde nach nicht außergewöhnlich wären.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010278/