Urteil der Woche (KW 22)

In dem heutigen Urteil geht es um den Steuerstreit zwischen Amazon und der EU - Kommission. Amazon wickelt ihr Europageschäft seit 2006 über die zwei in Luxemburg ansässigen Tochtergesellschaften ab. Die Tochtergesellschaften kamen mit der luxemburgischen Finanzverwaltung überein, dass sie aufgrund ihrer Gesellschaftsform nicht der Gesellschaftssteuer unterliegen und zudem die Gebühren, die aufgrund der bestehenden Lizenzverträge mit der Muttergesellschaft zu zahlen sind, nach der sog. "Nettomargenmethode" zu berechnen sind. Die EU - Kommission rügte daraufhin 2017, dass dadurch Steuervorteile und damit unzulässige Beihilfen gewährt worden seien. Für die Jahre 2006 bis 2014 müsse Luxemburg Steuern i. H. v. 250 Mio. Euro nachfordern.

Das EuG wies mit Urteil vom 12.05.2021 (T-816/17, T-318/18) die Forderung der Kommission ab. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuerlast der Tochtergesellschaften durch eine zu hohe Bewertung der Gebühren künstlich verringert worden wäre.

curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-05/cp210079de.pdf