Ist der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt oder frei?
Zulassungsbeschränkt
bedeutet:
⇒ dass für den Studiengang immer deutlich mehr Bewerber:Innen als Studienplätze vorhanden sind, deshalb führt das jeweilige Fach eine Zulassungsbeschränkung ein, im allgemeinen Sprachgebrauch als "NC" bezeichnet.
⇒ dass die Bewerber:Innen sich auf den Studiengang erst einmal bewerben ("Bewerbung auf einen Studienplatz") müssen. Wenn die Frist abgelaufen ist werden anhand der Note und/oder der Wartesemester im Vergabeverfahren die Bewerber ausgewählt, die ein Platzangebot erhalten.
- Bei den örtlich zulassungsbeschränkten BA Studiengängen müssen Bewerber:Innen auf
- das 1. Fachsemester sich erst über das Dialogorientierte Service-Verfahren (DoSV) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren. Danach bewirbt man sich im Bewerbungsportal (PORTA). Das Vergabeverfahren wird zentral über hochschulstart.de durchgeführt.
- höhere Fachsemester keine Registrierung bei hochschulstart.de vornehmen, sondern sich im Bewerbungsportal (PORTA) bewerben, da das Vergabeverfahren direkt an der Universität Trier stattfindet.
- Bei den zulassungsbeschränkten MA Studiengängen entfällt die Registrierung bei hochschulstart.de, und Bewerber:Innen müssen sich im Bewerbungsportal (PORTA) bewerben, da das Vergabeverfahren direkt an der Universität Trier stattfindet.
⇒ dass die Bewerber:Innen, die erfolgreich einen Platz angeboten bekommen haben, dann im finalen Schritt die Online Immatrikulation im Bewerberportal durchlaufen müssen.
► Hier geht es zur Liste der aktuellen zulassungsbeschränkten (NC) Fächern und den Ergebnissen der vergangenen Semester.
► Hier geht es zur Seite für Härtefall Sonderanträge (nur möglich für Bachelor Studiengang im 1. Fachsemester, nicht möglich für Master Studiengang)
► In manchen Semestern findet auch ein Restplätze/Losverfahren statt, falls nach den Auswahlverfahren noch Plätze frei sind.
Zulassungsfrei
bedeutet:
⇒ dass jeder, der sich bewirbt und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, auch einen Platz im Studiengang erhält. Es kann sein, insbesondere bei Master Studiengängen, dass eine Mindestnote, als eine der Zulassungsvoraussetzungen, erfüllt werden muss. Die Zugangsvoraussetzungen sind gemäß derallgemeinen Prüfungsordnung i. V. mit der Fachprüfungsordnung nachzulesen.
⇒ dass kein Vergabeverfahren vorgeschaltet ist.