Mathematics (M.Sc., 1-Fach)
Studiengang | Mathematics |
Abschluss | Master of Science |
Art | 1-Fach |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
ECTS (Leistungspunkte) | 120 |
Zulassungsbeschränkung | keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26)keine Zulassungsbeschränkung (SS26) |
Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
Unterrichtssprache | Englisch |
Studienverlauf
Ein 1-Fach-Studiengang im Master hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
- Modulübersicht | Mathematics (M.Sc., 1-Fach) [Verlinkung folgt]
- Studienverlaufsplan | Mathematics (M.Sc., 1-Fach) [Verlinkung folgt]
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung [Verlinkung folgt]. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung [Verlinkung folgt] ein adäquater Bachelor-Abschluss nachzuweisen. Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung [Verlinkung folgt].
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang sind eventuell weitere Nachweise verpflichtend, vgl. Fachprüfungsordnung, § 2 [Verlinkung folgt].
Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Mehr Informationen zu den Möglichkeiten nicht vorhandene Sprachkenntnisse an der Universität zu erwerben und zu Sprachen als Zugangsvoraussetzung finden Sie unter Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung.
Praktika
Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend, vgl. Fachprüfungsordnung [Verlinkung folgt]. Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, vgl. Fachprüfungsordnung [Verlinkung folgt].
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: