Kulturelles Erbe (B.A., 1-Fach)

StudiengangKulturelles Erbe
AbschlussBachelor of Arts
Art1-Fach
Regelstudienzeit6 Semester
ECTS (Leistungspunkte)180
Zulassungsbeschränkungkeine Zulassungsbeschränkung (WS26/27)keine Zulassungsbeschränkung (SS27)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Studienverlauf

Ein 1-Fach-Studiengang im Bachelor hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern.

  • Modulübersicht | Kulturelles Erbe (B.Arts, 1-Fach) [Link folgt]
  • Studienverlaufsplan | Kulturelles Erbe (B.Arts, 1-Fach)
    • Beginn Wintersemester [Link folgt]
    • Beginn Sommersemester [Link folgt]

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen [Link folgt] konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen.

Hinweise zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie auf der Seite Studieren ohne Abitur.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Es muss ein verpflichtendes berufsorientierendes Praktikum von mindestens 6 Wochen Dauer im Rahmen des Moduls 8 „Praxisfelder Kulturelles Erbe“ absolviert werden. Vgl. Fachprüfungsordnung, Anhang, Punkt 2. Das Praktikum ist für das 4. Semester vorgesehen, kann aber auch in einem anderen Studiensemester absolviert werden.

Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, vgl. Fachprüfungsordnung, Anhang Punkt 2. Das Mobilitätsfenster liegt im 4. Se-
mester, ein Auslandsaufenthalt kann aber auch in anderen Semestern erfolgen

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: