Den Kinder-Uni Studenten wurde heute ein interessanter Einblick in die Welt von Regeln, Rechten und Pflichten gewährt

Die Dozenten Andrea Löher und ihre Kollegin Cristina Schmidt-Holtmann haben den jungen Studenten eine interessante Vorlesung zum Thema „Wer darf bestimmen was ich darf, soll oder muss?“ präsentiert.



Jeder Mensch hat ein Recht. Ein Recht ist etwas zu dürfen. Es gibt viele Rechte, zum Beispiel ein Sorgerecht.
Eltern haben das Recht und die Pflicht, sich um ihr Kind zu sorgen. Kinder müssen auf ihre Eltern hören und ihnen helfen, sonst können die Eltern ihren Kindern auch Strafen verteilen. Trotzdem dürfen sie nicht ihre Kinder schlagen, so dass es ihnen weh tut. Sie müssen sich um ihr Kind sorgen und sich für es Zeit nehmen.
Doch nicht nur Familien haben ihre Regeln, nein auch die Gemeinschaft hat Regeln und Rechte. Man sollte aufstehen, wenn im Bus ein alter Mensch oder eine hochschwangere Frau kommt. Man muss das Recht anderer achten, auch wenn die gemeinschaftlichen Regeln nicht die wie gesetzlichen Regeln aufgeschrieben sind.
Es gibt 25.000 verschiedene Gesetze, die von Politikern aufgestellt werden. Dazu treffen sie sich in Parlamenten. Politiker werden von den Menschen in Deutschland gewählt.
Auch im Verkehr gibt es Regeln. Diese hier kennen wahrscheinlich alle: Bei Rot stehen und bei Grün darfst du gehen. Eine wichtige Verkehrsregel besagt, dass man immer auf der rechten Seite fahren soll. So ist es für alle sicherer. Außerdem gilt rechts vor links. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln, kann es zu einem Chaos kommen, wie z.B. zu Stau oder Unfällen.
In manchen Fällen kommt es bei Missachtung der Regeln zu einer Bußgeldstrafe. Außerdem kann ein Regelverstoß dazu führen, dass man sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Niemand darf jemanden verletzen, ihm Sachen wegnehmen oder kaputt machen, sonst muss er für den Schaden aufkommen. Die Pflicht, das Eigentum eines anderen zu ersetzen, nennt man Schadensersatz.
Ob Regeln eingehalten werden, kontrollieren in Deutschland die Polizei, das Gericht oder das Ordnungsamt. Richter müssen unparteiisch sein, Rechtsanwälte vertreten den Bürger und der Staatsanwalt vertritt den Staat.
Am Ende ihrer interessanten Vorlesung gab es ein Abschlusstest. Jeder hatte bestanden und bekam ein Kinder-Uni-Diplom. Allen hat es gut gefallen und die Zeit verging wie im Flug.

Anna Stanton aus Reil/Mosel, 10 Jahre