Juli 2016: Raumluft auf Campus II - Angebote für Beschäftigte

Campus II Hochtrakt

Angebote der Universität im Fall akuter Beeinträchtigungen durch Gerüche oder körperliche Symptome

Seit Mai arbeitet der LBB mit Unterstützung der Universitätsleitung an einer einstweiligen Verbesserung der Lüftungssituation im Gebäude H (sog. Provisorium). Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich im August zu rechnen. 

Dennoch erhält die Universitätsleitung über den Leitstand nach wie vor Meldungen über Geruchsbelästigungen oder das Auftreten der wiederholt beschriebenen Körpersymptome.

Für den Fall einer akuten Beeinträchtigung durch Gerüche oder Körpersymptome, die ein Arbeiten am ständigen Arbeitsplatz unzumutbar oder unmöglich machen, hat die Universität Ausweicharbeitsplätze auf Campus II eingerichtet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, spontan Telearbeit zu nehmen.

  1. Im Raum F 57 stehen ständig sechs Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie können jederzeit einen dieser Arbeitsplätze bei Bedarf nutzen. Die Arbeitsplätze sind jeweils mit einem Schreibtisch, einem Rollcontainer und einem Desktop-PC mit Bildschirm ausgestattet. Im Raum befinden sich drei angeschlossene Telefone, auf die Sie Ihre Nummern umleiten können. In begrenztem Maß stehen auch Regal- und Schrankflächen zur Verfügung.

    Zugang erhalten Sie mit Hilfe eines personenungebundenen Transponders. Zunächst wurden drei solcher Transponder programmiert, die freundlicherweise vom Dekanat des Fachbereiches VI zentral verwaltet werden.  Dort  können  Sie sich  bei  Bedarf einen Transponder  ausleihen, den  Sie  nach  Nutzung  des Raumes F 57 bitte arbeitstäglich wieder im Dekanat FB VI abgeben. An den Rechnern können Sie sich mit Ihrer persönlichen ZIMK-Kennung anmelden und haben so Zugriff auf Ihre Netzlaufwerke. Lokal gespeicherte Daten müssten Sie bei Bedarf mitbringen, lokale Spezialanwendungen sind standardmäßig nicht auf den Rechnern installiert. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Arbeitsplatzrechner oder Laptop mitbringen und hier nutzen.

  2. Universitätsleitung und Personalrat haben eine Vereinbarung über eine Sonderregelung zur Dienstvereinbarung über die Fortführung von alternierender Telearbeit an der Universität Trier getroffen. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für alle Universitätsbeschäftigten, deren ständiger Arbeitsplatz sich im Gebäude H der Universität Trier, Campus II, befindet. Sie erleichtert es Ihnen, die alternierende Telearbeit als Arbeitsform zu wählen, sei es grundsätzlich und geplant, sei es ungeplant, ad hoc und für kurze Dauer (drei Tage), ohne Vorliegen eines genehmigten Antrages und ohne Absicht der Einrichtung eines regelmäßig und über längere Zeit alternierenden Telearbeitsplatzes.

    Die Form der ungeplanten ad hoc Telearbeit ist grundsätzlich auf drei Tage festgelegt und kann wiederholt grundsätzlich so lange in Anspruch genommen werden, bis die Sanierungsarbeiten im Gebäude H abgeschlossen sind.

    Die alternierende Telearbeit bedarf in jedem Fall der Beantragung und Genehmigung:

a) Geplante Telearbeit

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren laufen analog zum üblichen Verfahren, lediglich die Begründung ist abweichend. Die Genehmigung erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Sie kann verlängert werden, endet aber ohne Kündigung, sobald die Sanierungsarbeiten zur Beseitigung der Probleme im Gebäude H abgeschlossen sind.

b) Ungeplante Telearbeit

Diese Form der Telearbeit erlaubt es Ihnen, beim Auftreten körperlicher Symptome den Arbeitsplatz wie im Krankheitsfall sofort zu verlassen, um zu Hause weiterzuarbeiten. Der/Die Dienstvorgesetzte ist umgehend zu informieren. Der Antrag ist dann innerhalb 24 Stunden nach dem Wechsel an den Telearbeitsplatz schriftlich auf dem Dienstweg einzureichen. Die Genehmigung erfolgt bei verkürztem Prüfverfahren innerhalb von 48 Stunden. Sie wird grundsätzlich für eine Dauer von drei Arbeitstagen erteilt.

Die Vereinbarung über die Sonderregelung sowie die Antragsformulare finden sie auf der Webseite der Abteilung I unter dem Menüpunkt „Service/Information“ bei den Formularen zu Telearbeit.

Die Universitätsleitung möchte Sie in Abstimmung mit dem Personalrat mit diesen beiden Optionen in die Lage versetzen, auf die genannten Beeinträchtigungen flexibel und auf einer rechtlich sicheren Basis reagieren zu können.

Dabei ist sich die Universitätsleitung im Klaren darüber, dass die beiden Instrumente keine dauerhaften Lösungen darstellen können.

Vielmehr gilt es, auf eine grundsätzliche Lösung baulicher Art und deren raschen Umsetzung hinzuwirken. An diesem Ziel arbeiten wir gemeinsam mit dem Personalrat, dem LBB und den beratenden Experten.