Zulassung Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut werden formal durch das Psychotherapeutengesetz (§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung) geregelt.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (Diplom oder Master). Für die Zulassung der jeweiligen Studienabschlüsse ist Folgendes zu beachten:

 

Masterabschluss:

Es müssen mindestens 9 ECTS Leistungspunkte in Klinischer Psychologie im Bachelor oder im Master nachgewiesen werden. Im Masterstudium muss klinische Psychologie belegt worden sein.
Die geforderten Leistungspunkte müssen im Rahmen von Veranstaltungen der Klinischen Psychologie erworben worden sein.
Es muss mindestens eine Überblicksveranstaltung in Klinischer Psychologie beinhaltet sein. Leistungspunkte, die im Rahmen von Praktika oder Qualifikationsarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) erworben wurden, können nicht angerechnet werden.

 

Diplom-Abschluss:

Das Fach "Klinische Psychologie" muss ausgewiesen sein.

 

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Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und interessanten Themen für Psychologen:

Studienordnung 

Bundespsychotherapeutenkammer

Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Fachgruppe Klinische Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie