FAQ für Studieninteressierte

Benötige ich Fremdsprachenkenntnisse?

Gute Englischkenntnisse werden aufgrund der ausgewählten Literatur und des teilweise fremdsprachigen Seminarangebots vorausgesetzt. Ein formaler Nachweis darüber wird nicht verlangt.

Wie kann ich von einer ausländischen Hochschule nach Trier wechseln?

Bei einem Wechsel aus dem Ausland wird der Umfang Ihrer bisherigen Studienleistungen in vergleichbaren Fachangeboten zugrunde gelegt. Wie viel Ihnen anerkannt werden kann von Ihren bisherigen Studienleistungen, lässt sich erfahrungsgemäß nur in Einzelfällen sachgerecht beantworten, da die Ausbildungsangebote weltweit sehr unterschiedlich gestaltet sind. Ihr Antrag wird daher individuell geprüft. Unter Umständen kann Ihre Einstufung in ein höheres Fachsemester mit Auflagen verbunden sein, bestimmte Lehrveranstaltungen nachzuholen.

Ich möchte von einer deutschen Hochschule nach Trier wechseln. Wie gehe ich vor?

Bei einem Studienortswechsel wird der Umfang Ihrer bisherigen Studienleistungen in vergleichbaren Fachangeboten zugrunde gelegt. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich anerkannt.

Nicht immer können Sie allerdings die volle Anrechnung Ihrer Studienleistungen erwarten, da die inhaltliche Ausrichtung Ihrer bisherigen Universität von der unseren abweichen kann. Wir bemühen uns natürlich, Ihre individuelle Sachlage sorgfältig zu prüfen. Unter Umständen kann Ihre Einstufung in ein höheres Fachsemester daher mit Auflagen verbunden sein, z.B. ein bestimmtes Modul oder eine Lehrveranstaltung nachzuholen. Den entsprechenden Vordruck zur Anerkennung von Studienleistungen sowie ein Merkblatt erhalten Sie in den Sekretariaten.

Welche Fächerkombinationen sind möglich?

In dem Bachelorstudiengang "Medien- und Kommunikationswissenschaft" (Kernfach) kann aus einer Vielzahl von Wahlpflichtmodulen aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, (Wirtschafts-)Informatik, Sprachwissenschaft, Soziologie, oder Politikwissenschaft gewählt werden. Das ermöglicht jeder Student*in eine Personalisierung des Studiums. 

Der Masterstudiengang "Medienwissenschaft" kann grundsätzlich mit allen 2-Fach-Studiengängen der Universität - je nach Interessensgebiet - kombiniert werden. Weiter Infos erhalten Sie hier

Muss ich vor dem Studium ein Praktikum absolvieren?

Ein Praktikum für das Studium "Medien- und Kommunikationswissenschaft" ist keine Voraussetzung, aber in jedem Fall empfehlenswert. 

Unabhängig von bisherigen Praktika ist ein mehrwöchiges Praktikum während des Studiums zu absolvieren (Medien- und Kommunikationswissenschaft 8 Wochen, Medienwissenschaft 7 Wochen)

Welche Studiengänge und Abschlüsse gibt es in der Trierer Medienwissenschaft?

Der Bachelorstudiengang "Medien- und Kommunikationswissenschaft" (Neu ab WiSe 20/21) wird mit einem Bachelor of Arts abgeschlossen. Als weiterführendes Studium bieten wir den Master (M.A.) "Medienwissenschaft" an.

Wo findet man Informationen zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für die BA/MA-Studiengänge?

Informationen und Antragsformulare zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für die BA/MA-Studiengänge des FB II finden sich hier.

Welche Zulassungsbeschränkungen gibt es?

Der Numerus clausus für "Medien- und Kommunikationswissenschaft" ändert sich durch die jährlichen Verfahren. Hier können Sie den aktuellen NC einsehen.

Der Master Medienwissenschaft ist zur Zeit nicht zulassungsbeschränkt, allerdings wird eine bestandene Bachelorprüfung im Studiengang „Medien-Kommunikation-Gesellschaft“ (oder einem vergleichbaren Studiengang) für die Zulassung vorausgesetzt. Sofern bereits 150 Leistungspunkte erreicht sind, ermöglicht die Uni Trier eine Doppeleinschreibung. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Studienberatung.

FAQ für Studierende

FAQ für Studierende in der Abschlussphase

Wann kann/muss ich meine Abschlussarbeit schreiben?

Die Bachelorarbeit kann ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte verfügen.

Die Masterarbeit kann ab der Mitte des 3. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte verfügen.

Wie läuft die Anmeldung der Abschlussarbeit ab?

Sprechen Sie vor der formalen Anmeldung das Thema der Arbeit mir Ihrer Betreuer*in ab. In der Regel wird dazu ein Exposé erwartet. 

1. Besorgen Sie sich im HPA das entsprechende Formular für die Anmeldung der Abschlussarbeit.

2. Lassen Sie sich in einer Sprechstunde durch Ihre Gutachter*in die Themenvergabe auf dem Formular bescheinigen und datieren.

3. Anschließend leiten Sie oder Ihre Gutachter*in das Formular dem HPA weiter. Nach Bearbeitung durch das HPA wird Ihnen der Bearbeitungszeitraum mitgeteilt. 

Bitte beachten Sie, dass es in der Medienwissenschaft im Sommersemester und im Wintersemester jeweils einen fachweiten Anmeldetermin gibt. Ihre Anmeldung muss spätestens bis zum festgelegten Termin durch Ihre Betreuer*in datiert sein. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben und vor den begleitenden Kolloquien mitgeteilt. 

Über welches Thema kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?

Das Thema Ihrer Abschlussarbeit können Sie im Prinzip frei wählen, vorausgesetzt Sie finden dafür eine Betreuer*in. Sie sollten ein Thema wählen, dass in Ihrem eigenen Interessensbereich liegt und Ihre Betreuer*in kompetent betreuen kann. Themenvorschläge der Betreuer*innen finden Sie hier (Zugang nur mit ZIMK-Kennung). 

Wer kann Abschlussarbeiten betreuen?

Alle hauptamtlich Lehrenden des Faches können BA-Abschlussarbeiten betreuen. Um die damit zusammenhängende Arbeitsleistung im Fach zu verteilen, behalten wir uns vor, Studierende an Kolleg*innen weiter zu verweisen. Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Betreuer*in.

Master-Abschlussarbeiten können von promovierten Dozent*innen betreut werden.

Wie viel Zeit habe ich zum Schreiben?

Die Themenstellung der Bachelorarbeit soll eine Bearbeitung in 9 Wochen (in Vollzeit) erlauben. Sie haben aber vier Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.

Die Themenstellung der Masterarbeit soll eine Bearbeitung in 18-23 Wochen (in Vollzeit) je nach Umfang erlauben. Sie haben aber sechs Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.

Welche formalen Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?

Die Arbeit ist gebunden und in dreifacher Ausfertigung abzugeben. Darüber hinausgehende Informationen zum Erscheinungsbild und Umfang erhalten Sie im Rahmen der dafür vorgesehenen begleitenden Lehrveranstaltungen sowie von Ihrem Betreuer.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Hochschulprüfungsamts, insbesondere die Hinweise zur Erklärung, die der Arbeit beigefügt werden muss.

Gibt es sonst noch Wissenswertes?

Detaillierte Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeit auch in Gruppen zu schreiben oder in einem Unternehmen.

Die BA-Arbeit gibt 12 Leistungspunkte, macht also 12/180 Ihrer Endnote aus.

Die Masterarbeit gibt 30 Leistungspunkte.