Eidesstattliche Erklärung (verbindlich für alle Hausarbeiten in der Fächergruppe Romanistik)

Schriftliche Arbeiten Studierender im Rahmen der universitären Ausbildung haben dem Anspruch guter wissenschaftlicher Praxis zu genügen. In einigen wissenschaftlichen Disziplinen stellt sich ein Teil der Studierenden diesem Anspruch nicht, sondern legt statt einer schriftlichen Arbeit, die auf eigener geistiger Leistung beruht, ein Plagiat vor, indem Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.

(Deutscher Hochschulverband: Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden §1. (17. 07.2002).

Verwenden Sie deshalb in jeder Hausarbeit folgende Erklärung an Eides statt:

„Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich vorliegende Arbeit selbständig und nur mit den darin angegebenen Hilfsmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche genau kenntlich gemacht sind. Ferner ist diese Arbeit noch nicht eine Prüfungsleistung einer vorangegangenen Prüfung gewesen."

Drucken Sie diese Erklärung auf eine separate Seite und binden Sie diese mit der Arbeit, zwischen Titelblatt und Inhaltverzeichnis.

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Verwenden Sie deshalb in jeder Hausarbeit folgende Erklärung an Eides statt:

 

„Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich vorliegende Arbeit selbständig und nur mit den darin angegebenen Hilfsmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche genau kenntlich gemacht sind. Ferner ist diese Arbeit noch nicht eine Prüfungsleistung einer vorangegangenen Prüfung gewesen."

 

Drucken Sie diese Erklärung auf eine separate Seite und binden Sie diese mit der Arbeit, zwischen Titelblatt und Inhaltverzeichnis.