Zwischen Kunstschutz und Kunstraub: Der Trierer Kunsthistoriker und NS-Funktionär Hermann Bunjes (1911–1945) vor Gericht

Hermann Bunjes

 

Im Kontext des nationalsozialistischen Kunstraubs und der alliierten Restitutionspolitik nach 1945 versuchten sich kunsthistorische Experten als zentrale Akteure an der Schnittstelle von Wissenschaft, Verwaltung und Politik zu profilieren. Einer von ihnen war der im Trierer Umfeld wirkende Kunsthistoriker und NS-Funktionär Hermann Bunjes (1911–1945), der während der deutschen Besatzung Frankreichs maßgeblich in die systematische Erfassung, Verlagerung und Aneignung europäischer Kulturgüter eingebunden war. Bunjes’ Tätigkeit steht exemplarisch für die Ambivalenz der Besatzungspolitik, die unter dem Vorwand eines staatlich organisierten „Kunstschutzes“ bei demonstrativer Wahrung wissenschaftlicher Standards agierte, dabei jedoch unzweifelhaft eine systematische Enteignung und organisierten Kunstraub betrieb. Zugleich verweist der ‚Fall Bunjes‘ auf die tiefgreifenden juristischen und administrativen Umbrüche der unmittelbaren Nachkriegszeit, in der sich Fragen von Schuld, Verantwortung und Restitution unter wechselnden Besatzungsregimen neu stellten.

 

Hermann Bunjes (1911–1945) wurde am 11. September 1911 in Bramsche (Niedersachsen) geboren. Nach einem breit angelegten Studium der Kunstgeschichte, Geschichte und Archäologie in Deutschland und Frankreich wurde er 1935 in Marburg promoviert, bevor er sich 1939 an der Universität Bonn habilitierte. Er ist damit jener Generation deutscher Kunsthistoriker zuzurechnen, deren wissenschaftliche Sozialisation und berufliche Entfaltung nahezu vollständig in die Zeit des Nationalsozialismus fiel. In den späten 1930er Jahren war Bunjes maßgeblich an der Denkmalinventarisation der Rheinprovinz beteiligt. Seine Tätigkeit in Trier, verbunden mit zahlreichen Publikationen zu römischen und mittelalterlichen Bau- und Kunstdenkmälern, begründete seine wissenschaftliche Reputation ebenso wie eine enge regionale Bindung. Über seine Ehe mit der Triererin Sofia Sauerwein verdichtete sich dieser Bezug; Fell an der Mosel wurde in den letzten Kriegsmonaten zu einem zentralen biografischen Ort.

Ab 1940 wirkte Bunjes im besetzten Paris zunächst im sogenannten Kunstschutz, ab 1942 als Leiter der Kunsthistorischen Forschungsstätte ebendort. In dieser Position bewegte er sich in einem Spannungsfeld zwischen denkmalpflegerischem Anspruch und politischer Instrumentalisierung. Einerseits war er tief in die Strukturen des nationalsozialistischen Kunstraubs eingebunden und arbeitete eng zusammen mit dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg sowie als Berater von Hermann Göring. Andererseits beteiligte er sich nachweislich an Maßnahmen zum Schutz einzelner Kunstwerke, etwa an der Organisation der sicheren Auslagerung des Teppichs von Bayeux, und kooperierte aus opportunistischen Motiven in der Endphase des Krieges mit Vertretern der „Monuments Men“, denen er Informationen und Unterlagen übergab. Nach seiner Flucht aus Paris ließ sich Bunjes 1944 mit seiner Familie in Fell bei Trier nieder. 1945 wurde er verhaftet und starb am 25. Juli 1945 in französischer Haft in Trier durch Suizid.

Das Forschungsprojekt widmet sich erstmals systematisch und in der Breite den bislang kaum beachteten administrativen und gerichtlichen Verfahren gegen Bunjes, die nach seiner Verhaftung 1945 in Trier unter amerikanischer und später französischer Besatzung geführt wurden. Im Mittelpunkt steht die Auswertung der überlieferten Prozessakten, Verhörprotokolle und begleitenden Verwaltungsunterlagen sowie deren Einordnung in die alliierten Praktiken von Justiz, Besatzungsherrschaft und Restitution. Dieser rechtshistorische Zugriff bildet jedoch nicht den End-, sondern den Ausgangspunkt der Untersuchung: Um einer thematisch eingebetteten Biografie gerecht zu werden, ist die systematische Auswertung weiterer punktueller wie serieller Quellen erforderlich , die über den engeren Rahmen des Verfahrens hinausreichen. Untersuchungsgegenstand ist daher nicht primär das einzelne juristische Verfahren, sondern Hermann Bunjes als historischer Akteur, dessen Handeln, institutionelle Einbindung und Selbstpositionierung sich nur im Zusammenspiel administrativer, juristischer und persönlicher Überlieferungen erschließen lassen. Herangezogen werden entsprechend Quellen unterschiedlichen Typs: dienstliche bzw. amtliche Akten, Korrespondenzen, zeitgenössische Berichte, Zeugenaussagen und persönliche Dokumente, die sich schwerpunktmäßig auf den Zeitraum zwischen etwa 1936 und 1945 erstrecken. Die Auswertung archivalischer Bestände aus deutschen, französischen und US-amerikanischen Archiven macht einen interdisziplinären, kooperativen Ansatz erforderlich, der geschichts- und rechtsgeschichtliche Perspektiven mit biografischen Fragestellungen miteinander verschränkt.

Ziel des Projekts ist es, neue Erkenntnisse erstens zum Funktionieren des nationalsozialistischen Kunstraubs, zweitens zu den konkreten Mechanismen der Rückführung geraubter Kunstwerke – etwa im Umfeld der sogenannten „Monuments Men“ – und drittens zur frühen französischen Besatzungsjustiz im heutigen Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Damit leistet die Studie einen Beitrag zur historischen Provenienzforschung ebenso wie zur Rechts- und Verwaltungsgeschichte der Nachkriegszeit und verankert diese Fragestellungen zugleich in einem lokalen und regionalen Kontext zwischen Trier, Paris und den alliierten Machtzentren.

Geplant ist eine Dissertationsschrift zur Thematik. Die Projektvorbereitung wird durch den Forschungsfonds der Universität Trier gefördert (Förderungszeit: 2026)

Projektleitung: Prof. Dr. Stephan Laux (Professur für Geschichtliche Landeskunde) und Prof. Dr. Carsten Fischer (Professur für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte)