Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Einer der vielen Vorzüge eines durch ERASMUS koordinierten Auslandsaufenthaltes ist, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden können. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Es gibt eine inhaltliche Übereinstimmung des besuchten Kurses an der Gastuniversität mit der anzuerkennenden Veranstaltung an der Universität Trier.
- Der Leistungsumfang (ECTS) der besuchten Veranstaltung im Ausland entspricht dem Leistungsumfang des Moduls an der Universität Trier.
- Die ECTS erfolgreich abgeschlossener Veranstaltungen können bei der Anerkennung nicht gesplittet werden. Die im Ausland erbrachten Leistungen müssen vollständig den Trierer Modulen zugeordnet werden können.
Angenommen, eine Veranstaltung an der Gastuniversität brachte Ihnen 6 ECTS und Sie möchten sich diese für ein 10 ECTS-Modul in Trier anerkennen lassen. In diesem Beispiel müssten Sie eine weitere Veranstaltung mit 6 ECTS für eine erfolgreiche Anerkennung hinzunehmen. Die 2 in der Differenz übrig gebliebenen ECTS fallen weg und können nicht zur Anerkennung einer anderen Veranstaltung genutzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie im Ausland eine Veranstaltung mit 14 ECTS belegt haben und sich diese für ein 10 ECTS-Modul in Trier anerkennen lassen wollen.
Dennoch wird bei der Anerkennung ein gehäufter Überschuss an ECTS positiv berücksichtigt.
Um komplizierte Anerkennungsverfahren und Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie sich bereits vor dem Auslandsaufenthalt erkundigen, welche Anerkennungsmöglichkeiten es im Rahmen der von Ihnen gewählten Kurse gibt. Hierzu steht Ihnen gerne die ERASMUS-Assistenz zur Verfügung, die sich auch vor der Einreichung des Learning Agreements um dessen inhaltliche Korrektheit kümmert.
Den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie stellen, sobald Sie nach Beendigung des Aufenthaltes an Ihrer Gastuniversität Ihr offizielles Transcript of Records von Ihren dort zuständigen ERASMUS-Ansprechpartner:innen im Fach Politikwissenschaft erhalten haben. Anschließend reichen Sie das offizielle Transcript of Records gemeinsam mit dem sorgfältig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen proaktiv bei der ERASMUS-Assistenz ein.
Haben Sie Fragen zum Anerkennungsformular oder zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen, dann wenden Sie sich bitte an die ERASMUS-Assistenz. Diese wird Unklarheiten gerne klären, anschließend alle Unterlagen entsprechend gegenlesen und an den ERASMUS-Koordinator Dr. Sascha Werthes weiterleiten.
Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung von Leistungen
Wann muss ich mich um die Anerkennung kümmern?
Es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in welchem Sie sich nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes um die Anerkennung zu kümmern haben. Es gilt aber zu beachten, dass es einige Wochen dauern kann, bis die Studien- und Prüfungsleistungen auf PORTA eingetragen werden. Wenn die Anerkennung also für Anmeldungen zu Prüfungen, den Abschluss des Studiums oder andere zeitlich begrenzte Umstände benötigt wird, sollten Sie die Unterlagen frühzeitig einreichen und entsprechende Deadlines mitteilen. Wir empfehlen Ihnen deswegen, sich direkt nach dem Aufenthalt und nach Erhalt des offiziellen Transcript of Records um die Anerkennung zu kümmern.
Wie gehe ich zur Anerkennung der Leistungen vor?
Füllen Sie den Antrag zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen vollständig aus und reichen Sie ihn gemeinsam mit dem offiziellen Transcript of Records per E-Mail bei der ERASMUS-Assistenz ein. Weitere Unterlagen wie etwa Essays, Hausarbeiten oder Seminarpläne können gegebenenfalls auch eingereicht werden.
Wie erfahre ich, wenn die Anerkennung abgeschlossen ist?
Bei Studierenden im B.A.- und M.A.-System werden die Noten nach der Anerkennung in PORTA eingetragen.



