Promotion am Fachbereich IV der Universität Trier

Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren. Dies geschieht über den Erfassungsbogen für Promovierende.

Sie finden dieses Formular hier.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen es von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Erfassungsbogen bitte mit folgenden Nachweisen (Kopien) im Dekanat ein:

  • Hochschulabschlusszeugnis, welches Sie zur Promotion qualifiziert (z. B. Master, Magister, …)

Allgemeine Bestimmungen

Mit der Promotion wird eine besondere wissenschaftliche Leistung bestätigt, durch die die Doktorandin oder der Doktorand ihre oder seine Fähigkeit zur selbständigen und umfassenden Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme nachweist.
Der Fachbereich IV der Universität Trier promoviert zum Dr. rer. pol., Dr. rer. nat. und Dr. phil..
Die Promotionsleistungen bestehen aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.
Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein mit Prädikatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule in einem

  • wirtschaftswissenschaftlichen Fach,
  • sozialwissenschaftlichen Fach,
  • mathematischen Fach,
  • Studiengang der Informatik,
  • Studiengang der Wirtschaftsinformatik,
  • Weiterbildungsstudiengang des Gesundheitsmanagements (MBA)

oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule.

Die Dissertation muss eine selbständige Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers sein und einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaft liefern.
Das Thema der Dissertation muss einem der Fächer des Fachbereichs IV entstammen.
Für die Anfertigung der Dissertation soll die Doktorandin oder der Doktorand mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer oder habilitierten Mitglied des Fachbereichs IV ein Betreuungsverhältnis vereinbaren.

Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 12. März 2020 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, haben gemäß
§ 22 PromO 2020 die Möglichkeit zu wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2004 oder der Promotionsordnung 2020 durchgeführt werden soll.

Der Antrag ist dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren beizufügen.