Eine aktuelle Untersuchung von Laszlo Goerke und Markus Pannenberg zeigt, dass Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat seltener unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt werden als in Betrieben ohne Mitbestimmung. Auf Basis von SOEP-Daten für die Jahre 2016, 2019 und 2022 kommen die Autor*innen jedoch auch zu dem Befund, dass die Unterzahlung im Einzelfall etwas höher ausfallen kann, wenn es dennoch zu einem Verstoß kommt. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass betriebliche Mitbestimmung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes beiträgt, die Rolle von Betriebsräten bei der Durchsetzung von Mindestlohnvorschriften aber nicht vorschnell überbewertet werden sollte.