Aktuelles

E-Klausureinsichtstag für die E-Klausuren aus dem SoSe 2021

Am 26.11.2021 findet der E-Klausureinsichtstag für die E-Klausuren aus dem SoSe 2021 statt.

Wir bitten die Studierenden die nachfolgenden Punkte zu beachten:

  • Anmeldung über Stud.IP unbedingt erforderlich. Sie finden die Anmeldung wie folgt:
    Grundzüge der Soziologie I vom 25.05.2021
    https://studip.uni-trier.de/dispatch.php/course/details?sem_id=ee9079dac1d293accbcf839bf64c6f45&again=yes
    bzw. unter dem Namen ‚Anmeldung Klausureinsicht zur Klausur 'Grundzüge der Soziologie I' vom 25.05.2021‘ (Dozent: Prof. Dr. Martin Endreß) im WiSe 2021/2022
    Grundzüge der Soziologie II vom 05.08.2021
    https://studip.uni-trier.de/dispatch.php/course/details?sem_id=a051dbb6625ace77af9df66f5d5aeb5f&again=yes
    bzw. unter dem Namen ‚Anmeldung Klausureinsicht zur Klausur 'Grundzüge der Soziologie II' vom 05.08.2021‘ (Dozent: Prof. Dr. Martin Endreß) im WiSe 2021/2022
  • Anmeldeschluss: 09.11.2021 um 10 Uhr.Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
  • ACHTUNG: Sie benötigen für die Einsicht Ihr persönliches Passwort vom Klausurtag (über diesen Aspekt wurde am Klausurtag informiert). Hintergrund Datenschutz: Das ursprüngliche Passwort auf der "Erklärung zur E-Klausur" haben Sie am Klausurtag durch ein persönliches Passwort überschrieben.
  • Die Klausureinsicht dient dazu, die eigene Klausur samt Bewertung und Punktevergabe einzusehen. Das Abschreiben und/oder Fotografieren von Klausurinhalten ist nicht gestattet! Im Rahmen der Einsichtnahme werden keine Fragen zu Inhalt und Bewertung der jeweiligen Klausur(-fragen) beantwortet.
  • Die genaue Einteilung nach Uhrzeiten etc. richtet sich nach den finalen Anmeldezahlen für die Einsichtnahme. Aus diesem Grund können wir dazu derzeit keine genauen Angaben machen.
  • Aufgrund der Vielzahl von Klausureinsichten und der sich daraus resultierenden Timeslots, können persönliche Slotwünsche (betrifft Uhrzeit etc.) nicht berücksichtigt werden.
  • Corona:
    • Zu der Klausureinsichtnahme haben Geimpfte und Genesene Zugang. Nicht geimpfte Personen müssen einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24 Stunden) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) vorlegen. Personen, die aus nachweisbaren Gründen nicht geimpft werden dürfen, können eine Teststation, die auf dem Campus der Universität eingerichtet wird, in Anspruch nehmen (bei entsprechendem Nachweis sind diese Tests kostenlos). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auch den entsprechenden Seiten der Uni-Homepage. Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, werden auf kostenpflichtige Testmöglichkeiten außerhalb der Universität verwiesen.
    • In den Gebäuden und Innenräumen muss generell eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP 2) getragen werden. Bei Wahrung des Mindestabstandes gelten vereinzelte Ausnahmen (u.a. bei Prüfungen, bei Veranstaltungen am Sitzplatz oder am Vortragspult) in denen keine Maske getragen werden muss. Weitere Details siehe auf den Infoseiten „Coronavirus: Auswirkungen auf die Universität Trier“).