E-Klausureinsichtstag für die E-Klausuren aus dem WiSe 2021/2022

am 13.05.2022 findet der E-Klausureinsichtstag für die E-Klausuren aus dem WiSe 2021/2022 statt.

 

Wir bitten die Studierenden die nachfolgenden Punkte zu beachten:

  • Anmeldung über Stud.IP unbedingt erforderlich. Sie finden die Anmeldung wie folgt:
    Grundzüge der Soziologie I vom 03.03.2022
    https://studip.uni-trier.de/dispatch.php/course/details?sem_id=b2619cae801d56a6dd57b8c7d4d37974&again=yes
    bzw. unter dem Namen ‚Anmeldung Klausureinsicht zur Klausur 'Grundzüge der Soziologie I' vom 03.03.2022‘ (Dozent: Prof. Dr. Martin Endreß) im SoSe 2022
    Grundzüge der Soziologie II vom 09.12.2021
    https://studip.uni-trier.de/dispatch.php/course/details?sem_id=ef997e163c3c821e94ca47ab34b29365&again=yes
    bzw. unter dem Namen ‚Anmeldung Klausureinsicht zur Klausur 'Grundzüge der Soziologie II' vom 09.12.2021‘ (Dozent: Prof. Dr. Martin Endreß) im SoSe 2022
  • Anmeldeschluss:26.04.2022 um 12 Uhr.Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
  • ACHTUNG: Sie benötigen für die Einsicht Ihr persönliches Passwort vom Klausurtag (über diesen Aspekt wurde am Klausurtag informiert). Hintergrund Datenschutz: Das ursprüngliche Passwort auf der "Erklärung zur E-Klausur" haben Sie am Klausurtag durch ein persönliches Passwort überschrieben.
  • Die Klausureinsicht dient dazu, die eigene Klausur samt Bewertung und Punktevergabe einzusehen. Das Abschreiben und/oder Fotografieren von Klausurinhalten ist nicht gestattet! Im Rahmen der Einsichtnahme werden keine Fragen zu Inhalt und Bewertung der jeweiligen Klausur(-fragen) beantwortet.
  • Corona:
    • In Lehrveranstaltungen, Prüfungen und in den universitären Gebäuden sind Masken (FFP2-Maske oder OP-medizinische Maske) zu tragen.
    • 3G: Zu der Klausureinsichtnahme haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang. Nicht geimpfte Personen müssen einen max. 24 Stunden alten PoC-Testnachweis einer zugelassenen Teststation oder einen max. 48 Stunden alten PCR-Test nachweisen. Selbsttest, die zuhause durchgeführt werden, können nicht anerkannt werden (Details siehe Uni-Homepage zum Thema „Corona: Informationen zu Regelungen auf dem Campus).