Zulassungsvoraussetzungen
Formale Zulassungsvoraussetzungen
Die formalen Zulassungsvoraussetzungen sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Trier sowie in der Fachprüfungsordnung für den M.Sc. Economics (gültig für alle sechs Varianten) festgelegt.
Sprachkenntnisse
Bewerber, die nicht über ein deutsches Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verfügen, haben Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Die näheren Regelungen finden Sie hier.
Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen...
...bei einem Bachelor-Abschluss in VWL
Zugelassen wird, wer einen Bachelor-Abschluss im Studienfach Volkswirtschaftslehre mit einer Note von mindestens 2,7 erworben hat.
...bei einem Bachelor-Abschluss in anderen Studiengängen
Zugelassen wird, wer nachweislich einen Abschluss in einem der nachfolgenden Studiengänge mit einer Note von mindestens 2,2 erworben hat:
- Bachelor-Studiengänge der Universität Trier in BWL, Sozialwissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik sowie Bachelor-Studiengänge mit Nebenfach VWL.
- Bachelor-Studiengänge, die mit den zuvor aufgelisteten Bachelor-Studiengängen gleichwertig sind und einen Anteil von mindestens 60 LP im Studienfach Volkswirtschaftslehre vorweisen.
...für den M.Sc. Applied Statistics
Bitte beachten Sie die gesonderten Zulassungsvoraussetzungen für den M.Sc. Applied Statistics.
Aufnahmequote bei internationalen Bewerbern
Es gibt keine im vorhinein festgelegt Aufnahmequote; diese ergibt sich aus der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der eingehenden Bewerbungen. Im letzten Bewerbungsverfahren konnten 25 der 75 internationalen Bewerber angenommen werden und ihr Studium in Trier beginnen.
Checkliste
Bevor Sie den Bewerbungsprozess beginn, überprüfen Sie bitte nochmals anhand der Checkliste (insb. für ausländische Studierende), ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Bewerben Sie sich über das Studierendensekretariat.