Annahme und Betreuung am Lehrstuhl

Eine Betreuung durch den Lehrstuhl setzt grundsätzlich ein erstes oder zweites Staatsexamen mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ voraus (§ 6 Abs. 1 PromO). Andere Bewerber werden nur ausnahmsweise akzeptiert, sofern eine Zusammenarbeit wegen der fachlichen Ausrichtung des Themas bzw. in Lehrveranstaltungen nachgewiesenen besonderen Qualifikationen einen hohen fachlichen Ertrag verspricht. Promotionsthemen werden grundsätzlich nicht vom Lehrstuhl vergeben. Vielmehr wird von Bewerbern erwartet, dass sie mit einem vorbereiteten Projektvorschlag in das Gespräch über die Themenauswahl eintreten. Das Thema sollte einen Schwerpunkt in der Rechtsvergleichung oder den gemeinschaftsrechtlichen Bezügen des nationalen Rechts haben und sich im Themenfeld der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls bewegen.

Interessenten senden eine Bewerbung an den Lehrstuhl, die auch Zeugnisse, einen Lebenslauf, sowie eine Beschreibung des geplanten Projekts enthält. Bewerbungen per E-Mail sind möglich; Sammelanfragen ohne spezifischen Bezug zu den hier genannten Voraussetzungen werden nicht beantwortet.