Prof. Dr. Carsten Fischer

Seit Oktober 2020 ist Carsten Fischer Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte.

Carsten Fischer studierte Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte dort auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung im englischen Recht. Seine Dissertation („Schildgeld und Heersteuer“) hat ein Thema der mittelalterlichen Rechtsgeschichte zum Gegenstand; betreut wurde sie von Prof. Dr. Andreas Thier, M.A. (Zürich). An Forschungsaufenthalte in Edinburgh/Schottland (2004–2006) im Rahmen der Promotion schlossen sich zunächst der juristische Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Düsseldorf (2006–2009) und eine knapp einjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Köln an. 2010 wechselte Carsten Fischer auf eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstuhl Andreas Thiers nach Zürich und wurde dort 2013 promoviert. Es folgte die Habilitation, ebenfalls zunächst in Zürich, dann ab 2016 in Köln als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp). 2018 habilitierte Carsten Fischer sich in Köln mit einer rechtshistorischen Arbeit zur frühneuzeitlichen Wirtschaftsrechtsgeschichte („Die Ordnung des Kredits“). Zum Wintersemester 2020/21 nahm er den Ruf nach Trier an.

Carsten Fischers Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Wirtschaftsrechtsgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, des mittelalterlichen Lehnswesens und seines Rechts, des Rheinischen Rechts sowie der Kontaktzonen von britischer und deutscher Rechtswissenschaft zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert, mit Blick auf das geltende Zivilrecht im Schuldrecht und im Erbrecht.