Sonderfall 2022
Demnach wirken Betriebsräte insofern positiv, als dass der Anteil der Beschäftigten, die illegal unter Mindestlohn bezahlt werden, in Unternehmen ohne Mitbestimmung dreimal so groß ist wie unter den Beschäftigten, die in mitbestimmten Unternehmen arbeiten.
Etwas irritieren mag zunächst die zweite Erkenntnis aus der Studie: Wenn in mitbestimmten Betrieben doch der Mindestlohn unterschritten wird, dann sogar in größerem Umfang als in Unternehmen ohne Betriebsrat. „Das Ergebnis kommt vor allem durch die Daten aus dem Jahr 2022 zustande, als es in drei Schritten eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 € auf 12 € gab“, erklärt Goerke. „Hier gab es womöglich bei den Betriebsräten eine verzögerte Durchsetzung.“
Forschungsbedarf bestehe noch bei den Mechanismen, mit denen Betriebsräte für die stärkere Einhaltung der Lohnuntergrenzen sorgen. Auch eine nähere Betrachtung des Verhältnisses von Räten zum jeweiligen Management verspreche noch interessante Erkenntnisse.
Die Studie: https://www.wsi.de/data/wsimit_2026_02_goerke-1.pdf

