Wahlpflichtfach Arbeitsrecht

Auslaufen des Wahlpflichtfaches Arbeitsrecht/Arbeitsprozessrecht für Studierende im Diplomstudiengang

 

Nach Absprache mit den Verantwortlichen und dem Prüfungsamt des Fachbereichs IV wird die Prüfung im Wahlpflichtfach Arbeitsrecht/Arbeitsprozessrecht für Studierende des früheren Diplomstudiengangs nach dem Sommersemester 2009 zum letzten Mal angeboten. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Studierende, die mit dem Studium des Wahlfaches im vergangenen Wintersemester 2008/2009 mit dem Besuch der Vorlesung „Arbeitsrecht“ begonnen haben, können das Studium nach dem alten System abschließen. Die nach dem Sommersemester 2009 gestellte Klausur wird wie bisher die Gegenstände der Vorlesung Arbeitsrecht im Wintersemester und Kollektives Arbeitsrecht I im Sommersemester umfassen. Diejenigen, die die Klausur nach dem Sommersemester 2009 nicht bestehen, haben die Möglichkeit, nach dem Wintersemester 2009/2010 an einer Wiederholungsklausur teilzunehmen, die sich auf denselben Prüfungsstoff bezieht.

2. Studierende, die – entgegen dem vorgegebenen Modell – erst im Sommersemester 2009 mit dem Wahlfachstudium begonnen haben, können an der Prüfung nach dem Sommersemester 2009 teilnehmen. Sie müssten sich allerdings den Stoff der Vorlesung des Wintersemesters selbständig aneignen.

3. Ein Beginn des Wahlfachstudiums im Wintersemester 2009/2010 ist nach dem alten Modell nicht mehr möglich.

Studierenden, die im Rahmen des alten Diplomstudienganges den Bereich „Privatrecht“ als Wahlpflichtfach belegen möchten, haben die Möglichkeit an den Vorlesungs- und Prüfungsmodulen des neuen Bachelor-Studienganges teilzunehmen. Dieses Modul besteht aus der Vorlesung „Arbeitsrecht“ im Wintersemester und der Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ im Sommersemester. Zu beiden Vorlesungen müsste jeweils eine Klausur geschrieben und bestanden werden.