Römische Rechtsgeschichte
Mittwoch, 10 - 12 Uhr, Raum C 1.
Bitte melden Sie sich via LSF zu der Vorlesung an! Die Anmeldung per LSF ist zur Teilnahme an den Veranstaltungen nicht unbedingt erforderlich. Sie ermöglicht ihnen aber den Zugriff auf Materialien zur Vorlesung über die Plattform Stud.Ip. Die Anmeldung wird außerdem empfohlen, weil sie es den Hörerinnen und Hörern ggflls. ermöglicht, an der studentischen Evaluation der Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Schließlich können Sie, wenn Sie angemeldet sind, Informationen über Ausfälle, Terminänderungen etc. per E-Mail erhalten.
Inhalt der Vorlesung
Die Vorlesung wendet sich besonders an Studierende, die den Schwerpunktbereich I, Teilschwerpunkt "Entwicklung des Privatrechts" gewählt haben. Sie steht aber auch allen anderen Interessentinnen und Interessenten offen, die sich vertieft mit dem römischen Recht auseinandersetzen möchten. Der vorherige oder gleichzeitige Besuch der Vorlesung "Römisches Privatrecht" (in diesem Wintersemester Mittwoch, 8:30-10 Uhr, HS 7) wird allen Hörerinnen und Hörern empfohlen.
In der Vorlesung wird die Entwicklung des römischen Rechts und der römischen Rechtswissenschaft von der Frühzeit bis zum Ende der Antike dargestellt. Dabei wird die Entwicklung des Rechtssystems im Ganzen anhand von Beispielen aus drei Rechtsbereichen verdeutlicht, die in der Vorlesung "Römisches Privatrecht" nicht bzw. nur in geringem Maß besprochen werden:
- Das Staats- und Verfassungsrecht
- Das (Zivil-) Prozessrecht
- Das Erbrecht
Außerdem wird besonderer Wert auf die Auseinandersetzung mit Quellen gelegt. Die Vorlesung dient somit auch der Übung im Umgang mit und in der Auslegung von Texten aus dem Corpus iuris civils und anderen römischen Rechtsquellen.
Literatur
Zur so genannten "Äußeren Rechtsgeschichte" und zu römischen Staatsrecht:
Handbücher
- Franz Wieacker, Römische Rechtsgeschichte, Bd. 1, 1988; Bd. 2, 2006
UB-Signatur: 60 = GNC/r11640
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur, München 1995.
UB-Signatur: 522 = AB/ma2737-10,3,2,2.
Von diesem Werk fehlt leider der erste Teil. Für das römische Staatsrecht der republikanischen Zeit ist es gleichwohl sehr nützlich.
- Fritz Schulz, Geschichte der römischen Rechtswissenschaft, 1961.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11644A.
Das Werk von Schulz behandelt nur die Geschichte der Rechtswissenschaft, nicht des Rechts und ist in Teilen veraltet. Dennoch handelt es sich um eine besonders anregende Lektüre. Ein Blick in dieses Buch sei jedem/r empfohlen.
Echte Lehrbücher
Von den zahlreichen kürzeren Lehrbüchern für Studierende seien hier nur drei genannt:
- Max Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Auflage, 1967 (mehrere Nachdrucke), UB-Signatur: 60 = GNC/r11636(2). Das Buch ist nicht mehr lieferbar, aber leicht antiquarisch zu beschaffen
- Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage, 2005.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11639(14). Preis: € 19,90. - Wolfgang Waldstein, J. Michael Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 10. Auflage, 2005.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11635(10). Preis: € 24,80.
Zum Prozessrecht:
Handbuch
- Max Kaser, Karl Hackl, Das römische Zivilprozessrecht, 2. Auflage 1996. UB-Signatur: 522 = AB/ma2737-10,3,4(2).
Zum Erbrecht
Handbuch
- Pasquale Voci, Diritto ereditario romano, Bd. 1, 2. Auflage 1967; Bd. 2, 2. Auflage, 1963.
Als echtes Lehrbuch zum römischen Privatrecht mit seinen Bezügen zum Prozessrecht wird empfohlen:
- Max Kaser, Rolf Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, 2008. UB-Signatur: 60 = GNE/r11674(19). Preis: € 23,00.