Am 30.6.2017 hat der Bundestag das Gesetz der zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)
beschlossen. Es ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Ziel des NetzDG ist es, „Hate Speech“,
„Fake News“ und „Terror-Propaganda“ zu verhindern. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen
zukünftig verpflichtet sein, rechtswidrige Inhalte durch effektive Verfahren schnell zu entfernen.
Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
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