Forschungsnews

Neuauflage des Staudingers §§ 652 - 655, 656 - 656d BGB

Staudinger

Im Frühsommer ist die Neubearbeitung 2026 der §§ 652 - 661a BGB des Staudingers erschienen. Herr Prof. Arnold kommentiert hier das Maklerrecht (§§ 652 - 655, 656 - 656d BGB).

Neuauflage Kölner Kommentar zum AktG, Band 18

Kölner Kommentar zum Aktiengesetz

Im Herbst 2025 ist die 4. Auflage des Kölner Kommentars zum AktG, Band 18 (§§ 250 - 261a AktG) erschienen. Prof. Arnold erläutert in diesem Band auf ca. 250 Seiten die §§ 253 - 261a AktG. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Neuregelungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz in §§ 255 - 255b AktG.

Anmerkung zur Entscheidung des LG Berlin II zum FC Bundestag

npoR Titelblatt der Zeitschrift

Das LG Berlin II hat in einer in den Medien viel beachteten Entscheidung den Beschluss der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V., nach der sich die Mitgliedschaft im Verein und die Mitgliedschaft in der AfD ausschließen, für nichtig gehalten. In seiner Anmerkung in Heft 5 der npoR 2025 (S. 253 - 255) setzt sich Prof. Arnold mit der Entscheidung kritisch auseinander und diskutiert, wie sich Vereine gegen extremistische Mitglieder schützen können.

Festschrift für Barbara Dauner-Lieb mit Beitrag zur Geschlechtergleichbehandlung im Verein erschienen

Festschrift Dauner-Lieb

Ende April 2025 ist die von Prof. Arnold mitherausgegebene Festschrift für Barbara Dauner-Lieb im Nomos Verlag erschienen. Sie enthält über 100 Beiträge aus den verschiedensten Themengebieten. Prof. Arnold behandelt in seinem Beitrag zivilrechtliche Fragen der Geschlechtergleichbehandlung im Verein. Diskutiert werden die Grenzen für geschlechterbezogene Beschränkungen der Mitgliedschaft sowie eine unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Vereinsmitglieder, und es wird erörtert, ob eine Pflicht zu einem geschlechtsneutralen Vereinsnamen bestehen kann.

Beitrag zur Einführung des Textformerfordernisses bei der Gewerberaummiete

NZM Cover

Der Abschluss von Mietverträgen über Gewerberaum bedarf seit dem 1.1.2025 nicht mehr der Schrift- sondern nur noch der Textform. Welche Konsequenzen dies hat, erörtert Prof. Arnold in seinem Beitrag in Heft 8/2025 der NZM (S. 279 ff.), der auf einem Vortrag beruht, den Prof. Arnold im November 2024 auf der Herbstveranstaltung des Deutschen Mietgerichtstags in Berlin gehalten hat.

Beitrag zur Haftung von Stiftungs- und Vereinsorganen

npoR Titelblatt

In Heft 2 der npoR 2025 (S. 52 - 61) wurde der Vortrag veröffentlicht, den Prof. Dr. Arnold im November 2024 anlässig der 24. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non Profits Rechts zur Haftung von Stiftungs- und Vereinsorganen gehalten hat.

Die Textform im Vereinsrecht – viel Lärm um nichts?

npor

In Heft 1 der npoR 2025 (S. 1 ff.) behandelt Prof. Arnold die Änderungen der §§ 32 Abs. 3, 33 Abs. 1 S. 2 BGB durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz, die am 1.1.2025 in Kraft getreten sind.