Promotion

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    Ich übernehme die Betreuung von Promotionsvorhaben insbesondere im Bereich der Rechtsgeschichte. Bei Interesse senden Sie bitte eine Bewerbung an wefels@uni-trier.de. Die Bewerbung soll die üblichen Unterlagen umfassen (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schriftenverzeichnis, [einfache] Kopien der Examenszeugnisse sowie des Abiturzeugnisses, ggf. auch weiterer Zeugnisse). Gerne können Sie im Anschreiben eigene Vorstellungen vom Promotions-thema/-themenbereich skizzieren; die Annäherung an ein geeignetes Thema kann aber auch später in Betreuungsgesprächen erfolgen.

    Sollten Sie promovieren wollen, führen Sie sich bitte Folgendes vor Augen: Eine Promotion bedeutet einen erheblichen Einsatz an Zeit, Motivation und Geld. Bitte klären Sie vor dem Beginn einer solchen längeren wissenschaftlichen Reise, ob und wie Sie diese Ressourcen aufbringen können. Diese Klärung dient nicht der Aufstellung eines unumstößlichen Promotionsfahrplans. Sie ist vielmehr zunächst eine Plausibilitätskontrolle für Sie; darüber hinaus dient sie als Grundlage für die weiteren Gespräche zwischen Betreuer und Promovenden.

    Unerlässlich für die Annahme als Doktorandin / Doktorand ist das Vorliegen der in der Promotionsordnung geregelten formalen Voraussetzungen. Die wichtigsten im Überblick:

    1. Die Annahme als Doktorandin / Doktorand durch den Fachbereich V (§ 5 PromO) setzt einen bereits bestehenden Bezug zum Fachbereich voraus. Grundsätzlich ist dafür erforderlich, dass die Bewerberin / der Bewerber vor dem ersten Examen an der Universität Trier mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft studiert hat (§ 2 II Nr. 1 PromO). Von diesem Erfordernis kann Dispens erteilt werden (§ 3 III Nr. 2 PromO).
    2. Weitere Voraussetzung der Annahme als Doktorandin / Doktorand ist eine mindestens vollbefriedigende Examensnote entweder im ersten oder im zweiten juristischen Staatsexamen (§ 2 II Nr. 1 PromO). Von dem Erfordernis der Prädikatsnote kann der Fachbereich eine Befreiung erteilen. Dies setzt voraus, dass mindestens eine der vorgenannten Prüfungen mit der Note „befriedigend“ bestanden wurde sowie den Erwerb eines Seminarscheins mit mindestens der Note „gut“ (13 Punkte) (§ 3 III Nr. 3 PromO).
    3. Das Dissertationsthema wird vom Betreuer und der Promovendin / dem Promovenden vereinbart (§ 4 PromO). Beachten Sie aber bitte: Die vorgängigen Recherchen zu geeigneten Themen sind die Aufgabe der Promotionsinteressierten und zählen zu den ersten und wichtigsten Forschungstätigkeiten im Rahmen einer Promotion.