Prüfungsmodalitäten
Die Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunkt I besteht aus folgenden Komponenten:
- Prüfungsseminar
- 1 Klausur
- Mündliche Prüfung
Prüfungsseminare werden in jedem Semester angeboten. Klausuren und mündliche Prüfungen finden zweimal im Jahr statt (Kampagnesystem). Bitte beachten Sie die Hinweise des Prüfungsamtes!
Bitte beachten Sie bei der Abfassung Ihrer Seminararbeit unsere Hinweise zu Form und Inhalt!
Ablauf des Schwerpunktstudiums
Der Schwerpunkt gliedert sich in zwei Teilschwerpunkte, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Das Schwerpunktstudium kann in zwei bis vier Semestern absolviert werden. Am Ende des Schwerpunktstudiums steht eine Prüfung, die aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung besteht. Außerdem muss im Rahmen des Schwerpunktstudiums ein Prüfungsseminar absolviert werden, bei dem eine Studienarbeit anzufertigen ist. Die Gegenstände der Prüfung ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm des gewählten Teilschwerpunkts.
Teilschwerpunkt 1: Entwicklung des Privatrechts
Römische Rechtsgeschichte | 2 Std. |
Römisches Privatrecht | 2 Std. |
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte) | 2 Std. |
Neuere Privatrechtsgeschichte | 2 Std. |
Rechtsphilosophie/Methodenlehre | 2 Std. |
Seminar | 2 Std. |
Prüfungsseminar | 2 Std. |
Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Kirchen- und Staatskirchenrecht) | 2 Std. |
Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Privatrechts
Römische Rechtsgeschichte, Römisches Privatrecht, Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Kirchen- und Staatskirchenrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Teilschwerpunkt 2: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte) | 2 Std. |
Verfassungsgeschichte der Neuzeit | 2 Std. |
Strafrechtsgeschichte der Neuzeit | 2 Std. |
Neuere Privatrechtsgeschichte | 2 Std. |
Rechtsphilosophie/Methodenlehre | 2 Std. |
Seminar | 2 Std. |
Prüfungsseminar | 2 Std. |
Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Kirchen- und Staatskirchenrecht) | 2 Std. |
Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Strafrechtsgeschichte der Neuzeit, Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Kirchen- und Staatskirchenrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.