Allgemeine Hinweise zur Bachelorarbeit

 

Allgemeine Hinweise zur Bachelorarbeit im BSc Angewandte Geographie

 

Vorbereitung der Bachelorarbeit

Zur Vorbereitung der Bachelorarbeit dient das Hauptseminar "Projektbezogenes Arbeiten". In diesem Seminar steht die Formulierung praxisnaher humangeographischer Fragestellungen (für die anstehende Bachelorarbeit) im Vordergrund. Die Durchführung der Projektarbeit soll konzeptionell erarbeitet und das Thema operationalisiert werden. Das Seminar wird mit einer 20-seitigen Hausarbeit abgeschlossen, die als methodische-konzeptionelle Grundlage für die Bachelorarbeit dienen kann. Das Seminar findet Ende April / Anfang Mai als Blockveranstaltung statt und wird in der Regel individuell von den einzelnen Prüfern abgehalten.

Anspruch einer Bachelorarbeit (APO §15,1)

"Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus dem gewählten Studienfach selbstständig lösen kann. Für eine mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertete Bachelorarbeit werden 12 Leistungspunkte zuerkannt".

Bearbeitungszeitraum (APO §15,2)

"Der Zeitraum von der Ausgabe des Themas […] bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind […] so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Arbeit eingehalten werden kann. In besonderen Fällen kann der Bearbeitungszeitraum auf schriftlichen Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten durch den Prüfungsausschuss mit Zustimmung des Betreuers um bis zu vier Wochen verlängert werden".

Rückgabe des Themas (APO §15,2)

"Die Kandidatin oder der Kandidat darf ein Thema nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. In diesem Falle hat die Ausgabe des neuen Themas innerhalb von vier Wochen zu erfolgen".

Betreuung (APO §15,4)

"Die Bachelorarbeit wird von einer Prüferin oder einem Prüfer des Faches vergeben, betreut und in einem schriftlichen Gutachten bewertet. Sie wird in der Regel von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer bewertet". Der Begutachtungszeitraum beträgt in der Regel 6 Wochen.

Ausgabe des Themas (APO §15,6)

"Die Ausgabe des Themas kann in der Regel ab der Mitte des 5. Fachsemesters beantragt werden". Es darf frühestens ausgegeben werden, "wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat". Es muss spätestens "innerhalb von sechs Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen [=165 LP] ausgegeben sein, andernfalls gilt die Bachelorarbeit ein erstes Mal als nicht bestanden".

Das Formblatt zur Ausgabe des Themas ist beim Hochschulprüfungsamt erhältlich. Der Bearbeitungszeitraum beginnt mit Eintrag von Datum und Unterschrift des Betreuers auf dem Formblatt.

Möglichkeit zur Gruppenarbeit (APO §15,8)

"Die Bachelorarbeit kann in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin oder des einzelnen Kandidaten muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien als individuelle Prüfungsleistung deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein".

Abgabe der Bachelorarbeit (APO §15,9)

"Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung einzureichen, wo der Abgabezeitpunkt vermerkt wird. Anschließend ist sie der Betreuerin oder dem Betreuer und in der Regel einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer zur Beurteilung weiterzugeben. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, so gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet".

Wiederholung bei Nicht-Bestehen (APO §15,10)

"Eine mit „nicht ausreichend“ (5,0) beurteilte oder als nicht bestanden geltende Bachelorarbeit kann mit Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden. Das Thema der Bachelorarbeit muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung über das Nichtbestehen der Bachelorarbeit ausgegeben werden. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen".

Verteidigung der Bachelorarbeit (FPO §10,3)

"Die Bachelorarbeit ist in einem Kolloquium (mündliche Prüfung) [...] zu verteidigen. Die mündliche Prüfung findet als Präsentation und Verteidigung der Bachelorarbeit vor den Prüferinnen und Prüfern der Bachelorarbeit statt. Sie setzt sich aus einem [...] Vortrag und einer anschließenden Fragerunde mit Diskussion zusammen.

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Quellen: