Wechselprüfungen

Es ist möglich, mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung und einer Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz durch Ablegen einer Prüfung eine Befähigung für ein weiteres Lehramt zu erwerben. Die Voraussetzungen sowie die Durchführung der Prüfung unterscheiden sich je nach Ausgangslehramt und gewünschtem Lehramt. Rechtliche Grundlage ist die Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges (Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung vom 29. April 2014).

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie Informationen, Zugangsvoraussetzungen, FAQs, Merkblätter sowie Ansprechpartner.

► Ministerium für Bildung: Wechselprüfungen

► Lehrkräfte-Wechselprüfungsordnung (LVO)