Praktika im Ausland

Orientierende Praktika

Eines der Orientierenden Praktika kann im Ausland an einer Schule absolviert werden. Die inhaltlichen Anforderungen der Praktikumsbestimmungen müssen dabei erfüllt werden (siehe ►Anleitungen und Handreichungen zu den Praktika). Wenden Sie sich deshalb vor dem Auslandsaufenthalt frühzeitig an das ZfL!


Vertiefende Praktika

Eines der Vertiefenden Praktika kann im Ausland während eines Auslandsstudiums absolviert werden. Für eine Anerkennung sind folgende Bedingungen zu gewährleisten:

  1. Das Auslandsstudium muss an einer Universität stattfinden, zu der eine geregelte Kooperation oder Partnerschaft mit der Heimuniversität besteht.
  2. Im Umfeld dieser Universität gibt es eine Partnerschule (wenn möglich eine Deutsche Schule), zu der eine formell geregelte Beziehung besteht.
  3. Es muss ein Konzept erarbeitet sein, welches die intensive Betreuung der Studierenden an dieser Schule unter den durch die entsprechenden rheinland-pfälzischen Vorgaben vorgegebenen Kriterien gewährleistet.

Der Nachweis über diese Bedingungen und das Konzept werden dem Landesprüfungsamt (LPA) im Vorfeld zur Prüfung vorgelegt. Erst nach einer positiven Entscheidung über das vorgelegte Konzept, kann die Anerkennung des Vertiefenden Praktikums in Aussicht gestellt werden. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an das LPA.

Wo finde ich Informationen?

Das International Office der Uni Trier informiert und berät zu allen Themen und Programmen rund um das Thema Auslandsaufenthalt: