Gewichtung der Bachelor- und Masternote bei der Bildung der Gesamtnote

Lehramtsstudierende, die sich in Rheinland-Pfalz für den Vorbereitungsdienst bewerben möchten, beachten bitte folgende Regelung:

Mit der Veröffentlichung der "Allgemeinen Zulassungsgrundsätze" der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung steht die Gewichtung von Bachelor- und Masternoten bei der Bildung der Gesamtnote zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz fest: Bachelor- und Masternote werden zu je 50% gewichtet.

§ 5 Auswahl nach der Qualifikation

(1) Bei der Auswahl nach der Qualifikation ist der Notendurchschnitt maßgebend, der nach der für das Land Rheinland-Pfalz jeweils geltenden Ordnung bei

  1. der ersten Staatsprüfung (Lehramtsprüfung),
  2. einer Hochschulprüfung oder
  3. einer ersten Staatsprüfung, die keine Lehramtsprüfung ist,

der Ermittlung des Gesamtergebnisses zugrunde gelegt wird.

(2) Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Bescheinigung über die Anerkennung lehramtsbe-zogener Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung wird das Gesamtergebnis für die Auswahl nach der Qualifikation als arithmetisches Mittel aus der Gesamtnote der Bachelorprüfung und der Gesamtnote der Prüfungsleistungen des Masterstudiums (Hochschulteil) ermittelt; eine zweite Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

(3) Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterprüfungs-abschluss aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland wird das Gesamtergebnis für die Auswahl nach der Qualifikation als arithmetisches Mittel aus der Gesamtnote der Bachelorprüfung und der Gesamtnote der Masterprüfung ermittelt; eine zweite Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

(4) Bei gleichem Notendurchschnitt entscheidet das Los.

(5) Zulassungen erfolgen in der Rangfolge der Notendurchschnitte so lange, bis in dem betreffenden Fach die Fachhöchstzahl erreicht ist."

 

Bitte beachten Sie, dass dies für eine Bewerbung in Rheinland-Pfalz gilt! Andere Bundesländer haben u. U. andere Regelungen.