Schwerpunktstudium
Übersicht

Ablauf des Schwerpunktstudiums
Das Schwerpunktstudium ist ein zentraler Bestandteil des Jurastudiums und ergänzt das Pflichtfachstudium durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem bestimmten Rechtsgebiet. Es erstreckt sich über das 5. bis 8. Fachsemester und umfasst insgesamt 12 Semesterwochenstunden (SWS). Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung macht 30 % der Examensnote aus.
Jeder Studierende muss sich für einen der acht Schwerpunktbereiche entscheiden und anmelden. Die Lehrveranstaltungen bestehen aus Vorlesungen, Seminaren und Übungen und bereiten auf folgende Prüfungsleistungen vor:
- Seminararbeit
- Seminarvortrag
- Klausur
- Mündliche Prüfung
Zusätzlich müssen für das Examen noch ein Praktikum, ein Fremdsprachennachweis (oder FFA) sowie ein Grundlagenschein erbracht werden, was aber auch schon im Grund- oder Hauptstudium möglich ist.
In Trier werden folgende acht Schwerpunktbereiche angeboten:
1 | Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Rechts der Neuzeit Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 1 finden Sie ⇒hier. |
2 | Unternehmensrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 2 finden Sie ⇒hier. |
3 | Arbeits- und Sozialrecht Die Präsentation zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
4 | Internationales und Wirtschafts-Strafrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 4 finden Sie ⇒hier. |
5 | Umwelt und Infrastruktur Den Flyer zum Schwerpunktbereich finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
6 | Europäisches und internationales Recht Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 I finden Sie ⇒hier. Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 II finden Sie ⇒hier. |
7 | Deutsches und Internationales Steuerrecht Die Seite zur Vorstellung des Schwerpunktbereichs 7 finden Sie ⇒hier, weitere inhaltliche Informationen bei ⇒Prof. Dr. Arnd Arnold und bei ⇒Prof. Dr. Henning Tappe. |
8 | Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Den Flyer zum Schwerpunktbereich 8 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
Anmeldeformular Schwerpunktstudium