Schwerpunktstudium
Übersicht

Ablauf des Schwerpunktstudiums
Das Schwerpunktstudium ist ein zentraler Bestandteil des Jurastudiums und ergänzt das Pflichtfachstudium durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem bestimmten Rechtsgebiet. Es erstreckt sich in der Regel über das 5. bis 8. Fachsemester und umfasst insgesamt 12 Semesterwochenstunden (SWS). Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung macht 30 % der Examensnote aus.
Jeder Studierende muss sich für einen der acht Schwerpunktbereiche entscheiden und anmelden. Die Lehrveranstaltungen können aus Vorlesungen, Seminaren und Übungen bestehen und bereiten auf folgende Prüfungsleistungen vor:
- Seminararbeit
 - Seminarvortrag
 - Klausur
 - Mündliche Prüfung
 
Wenn Sie für das Schwerpunktstudium angemeldet sind, läuft keine Frist, die Sie verpflichtet, die Prüfungen abzulegen.
Für die einzelnen Prüfungen müssen Sie sich gesondert anmelden (Siehe Downloads).
Zur mündlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie in Studienarbeit und Klausur zusammen sieben Punkte haben und mind. eine Teilleistung mit vier Punkten bestanden haben. In allen drei Prüfungen müssen Sie zusammen mindestens zwölf Punkte erreichen.
Eine zeitliche Reihenfolge der Studienarbeit und Klausur ist nicht vorgegeben, auch ein zeitlicher Zusammenhang ist nicht vorgeschrieben.
Sie können die Schwerpunktprüfung einmal wiederholen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie den Versuch im sog. „Freiversuch“ geschrieben haben. Die Regelungen dazu finden Sie im JAG RLP (§ 5). Bitte beachten Sie, dass es keinen Freiversuch auf Teilleistungen gibt, alle drei Leistungen müssen in der vorgesehen Frist erfolgen.
Auch kann keine Teilleistung verbessert werden, nur die gesamte Schwerpunktprüfung kann verbessert werden.
In Trier werden folgende acht Schwerpunktbereiche angeboten:
| 1 | Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Rechts der Neuzeit Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 1 finden Sie ⇒hier.  | 
| 2 | Unternehmensrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 2 finden Sie ⇒hier.  | 
| 3 | Arbeits- und Sozialrecht Die Präsentation zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier.  | 
| 4 | Internationales und Wirtschafts-Strafrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 4 finden Sie ⇒hier.  | 
| 5 | Umwelt und Infrastruktur Den Flyer zum Schwerpunktbereich finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier.  | 
| 6 | Europäisches und internationales Recht Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 I finden Sie ⇒hier. Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 II finden Sie ⇒hier.  | 
| 7 | Deutsches und Internationales Steuerrecht Die Seite zur Vorstellung des Schwerpunktbereichs 7 finden Sie ⇒hier, weitere inhaltliche Informationen bei ⇒Prof. Dr. Arnd Arnold und bei ⇒Prof. Dr. Henning Tappe.  | 
| 8 | Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Den Flyer zum Schwerpunktbereich 8 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier.  | 
Anmeldeformular Schwerpunktstudium