Sollten Sie im Staatsexamensstudiengang und zusätzlich im Bachelorstudiengang angemeldet sein, melden Sie sich nur zur Schwerpunktbereichsprüfung im Staatsexamensstudiengang an, es gelten die Regeln dort!
Einzige Ausnahme: Sie haben die Versuchszahl für die Schwerpunktklausur bereits überschritten und dürfen nur noch im Bachelorstudiengang mitschreiben.
Das Formular für Studierende im Staatsexamensstudiengang finden Sie hier (Schwerpunktbereichsklausur).
Voraussetzung für die Anmeldung zur Wahlpflichtfachklausur ist das Bestehen folgender Module:
- Zivilrecht I, II und III
- Strafrecht I und II
- Öffentliches Recht I, II und III
- Übung zur Fallbearbeitung
- Historische, methodische und philosophische Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Rechtswissenschaftliche Fremdsprache
- Zwei vollständige Fächer für Fortgeschrittene (A+B) nach Wahl
Die Wahlpflichtfachklausur wird elektronisch geschrieben.