Zwischenprüfungstermine
Die Wiederholungsklausuren (Zulassung aller teilnahmeverpflichteten Studierenden von Amts wegen) werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
03.04.2023, 13 Uhr: Zivilrecht I, Audimax
05.04.2023, 10 Uhr: Strafrecht I, Audimax
12.04.2023, 10 Uhr: Zivilrecht III
14.04.2023, 10 Uhr: Öffentliches Recht II
21.04.2023, 13 Uhr: Öffentliches Recht III
Hinweise zur Zwischenprüfung: Das Hochschulprüfungsamt ist für Prüfungen im juristischen Studium nicht zuständig, sondern das Prüfungsamt des Fachbereichs V.
Die Rücktrittsmöglichkeit der Corona-Ordnung gibt es seit Oktober 2022 nicht mehr!
Die Corona-Ausnahmeregelung für Klausuren galt nicht für die Anfänger-Hausarbeit, diese muss allerspätestens im vierten Fachsemester bestanden worden sein.
Aktuelle Hausarbeit: Strafrecht, Bearbeitungszeit: 27.02.-20.03.2023, Anmeldung zur Prüfung 500409 bis zum 19.03.2023.Dazu Anmeldung zur Veranstaltung 15013272(wegen des späteren Hochladens der Arbeit in stud.ip) bis spätestens 31.01.2023. Bei Schwierigkeiten oder Verspätungen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an dekanatfb5uni-trierde, bei Problemen mit der Veranstaltungsanmeldung an die Professur.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der Universitätsbibliothek. Machen Sie Gebrauch vom Datenbankangebot und der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek der UB. Es wurde ein Fernzugang zur Datenbank juris eingerichtet. Seit dem 28.03.2020 können Sie auch über den vpn-Client mit Ihrer ZIMK-Kennung auf beck-online(und weitere e-Angebote) zugreifen.
Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23
Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.
Seit dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden. Weitere Informationen an ⇒dieser Stelle.
JAPO-Klausur (Einführung in das englische Rechtssystem)
Die Hinweise zur Klausur von Dr. Brülin (Anmeldung, Durchführung, Termin etc.) finden Sie hier.
Schwerpunktbereichsprüfungen
Genaue Informationen zu den Schwerpunktbereichen, die Zeitpläne der anstehenden Prüfungskampagnen, Anmeldeformulare etc. finden Sie auf der Seite 1. Juristische Prüfung: Schwerpunktbereichsprüfung
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schwerpunktbereichsklausuren und -seminare erfolgt seit dem Termin F 20 durch Eintragung in PORTA. Sie werden eingetragen, sobald sie vorliegen.
Mitteilungen einzelner Prüfer, dass sie ihre Gutachten fertiggestellt haben, bedeuten nicht, dass die Ergebnisse eingetragen werden können, dafür müssen Erst- und Zweitgutachten eines vollständigen Schwerpunktes vorliegen. Es wird gebeten, von Nachfragen nach dem Zeitpunkt der Eintragung abzusehen, diese erfolgt so schnell wie möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung geladen werden, erhalten die Ladung per Post.
Die Zeugnisse und die eingereichten Unterlagen werden nicht zugeschickt!
Die Zeugnisse des Termins H 22 können während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.
Voraussichtliche Termine der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen
SPB 1: 15.12.2022
SPB 2: 16.12.2022
SPB 3: 14. und 15.12.2022
SPB 4: 08.12.2022
SPB 5: 12.12.2022
SPB 6: 08.12.2022
SPB 7: 05.12.2022
SPB 8: 16.12.2022
Weitere Termine werden hier bekannt gegeben, sobald sie uns benannt worden sind.
Sollten Sie eine Woche vor dem Termin noch keine Ladung erhalten haben oder erfahren, dass Prüflinge im selben Schwerpunktbereich bereits geladen wurden (ein Unterschied von 1-2 Tagen in der Postzustellung ist normal), melden Sie sich bitte im Prüfungsamt.
Die Ladungen können erst erfolgen, wenn von beiden schriftlichen Prüfungsteilen des gesamten Schwerpunkts Erst- und Zweitgutachten vorliegen.
Im Gegensatz zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist Zuhören bei der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung meist nicht möglich, da die Kandidatinnen und Kandidaten der Anwesenheit von Zuhörern widersprechen können. Interessenten melden sich bitte frühestens eine Woche vor dem Termin zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt, um die Frage zu klären.