Digitalisierung der Hilfsmittel in den staatlichen Pflichtfachprüfungen

Am 28. Oktober 2024 fand ein Treffen der Fachschaftsräte der juristischen Fakultäten in Rheinland-Pfalz sowie des Personalrats der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Herrn Dr. Matthias Frey, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, und Frau Birgit Nennstiel, Präsidentin des Landesprüfungsamts für Juristen, statt. Gegenstand des Gesprächs war insbesondere die Erörterung der Digitalisierung der Hilfsmittel in den staatlichen Prüfungen der juristischen Ausbildung.

Einig war man sich darüber, das Vorhaben der Digitalisierung auch hinsichtlich der Hilfsmittel weiterhin zügig vorantreiben zu wollen. Angestrebt wird vor allem, künftig eine Anwendung zu nutzen, mit der die Gesetzestexte während der Klausuren digitalisiert abgerufen werden können. Eine Volltextsuche, Markierungen, Verlinkungen und mehr sollen dabei gewissermaßen ermöglicht werden. Hierzu existieren bereits mehrere umsetzbare Projekte von Dritten. Die ersten "volldigitalisierten" Prüfungen sollen nach Möglichkeit im Jahr 2026 stattfinden. Analoge Gesetzestexte sollen als zugelassenes Hilfsmittel hingegen mittel- bis langfristig entfallen. Hervorhebungen aller Art werden planmäßig nach §§ 6 Abs. 2 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 1 JAPO ab dem nächsten Jahr unzulässig sein.

Inwiefern mündliche Prüfungen künftig ausgestaltet werden, bedarf noch der weiteren Klärung.

Während wir das "Markierungsverbot" weiterhin nicht begrüßen (siehe bereits unsere damalige Stellungnahme zur Änderung der JAPO), sehen wir den Schritt zu einer umfänglichen Digitalisierung der Prüfungssituation - und damit auch der Hilfsmittel - als überwiegend positiv an. Natürlich würden wir uns wünschen, analoge Gesetzestexte weiterhin nutzen oder Markierungen weiterhin vornehmen zu können. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Studiums eröffnen sich jedoch auch Gestaltungsmöglichkeiten für die juristische Ausbildung, die, in Anbetracht der Reformbedürfigkeit des Studiums, nicht nur vorteilhaft, sondern auch notwendig sind. Zudem dürfte besonders ein Wegfall der Anschaffungskosten für Gesetzestexte eine große finanzielle Entlastung darstellen, wenn sich die Digitalisierung auch im Grund- und Hauptstudium etabliert.

Bei einem weiteren Treffen im Februar 2025 wird sich zeigen, wie sich das Vorhaben weiterentwickelt.

Zu den Hinweisen des Landesprüfungsamts für Juristen hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung ab dem Jahr 2025, siehe

Rückmeldungen

 

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