Kein Kopftuchverbot in Schleswig-Holstein
I. Gesetzentwürfe
24.01.2007: Der schleswig-holsteinische Landtag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens verabschiedet. Es ist am 09.02.2007 in Kraft getreten:
- Pressemitteilung vom 17.04.2007 (Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein verabschiedet)
- Das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein schreibt in seinen Hintergrundinformationen vom 24.01.2007 hierzu folgendes:
„Den Lehrkräften wird das Tragen religiöser Symbole (beispielsweise das Kopftuch) in der Schule nicht untersagt. Auch in Zukunft ist auf der Basis dienstrechtlicher Kriterien zu entscheiden, ob auf Grund des konkreten Verhaltens einer Lehrkraft eine Pflichtverletzung vorliegt. Es bleibt bei der Formulierung im Schulgesetz, dass die Schule die „religiösen und weltanschaulichen Grundsätze nicht verletzen darf, nach denen die Eltern ihre Kinder erzogen haben wollen“ (§ 4).“
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom 21.03.2006:
Synopse der alten und der neuen Fassung des Schulgesetzes(Religiöse und weltanschauliche Neutralität an Schulen, Vgl. § 4, Abs. 6 und Abs.7) .
"§ 4 (6) Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) zu achten. Die Schule wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Wertvorstellungen, nach denen die Eltern ihre Kinder erziehen.
(7) Lehrkräfte und Betreuungspersonal (§ 33 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, 5 bis 7) haben in der Schule auch durch ihr äußeres Erscheinungsbild religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Das gilt nicht für die Erteilung von Religionsunterricht."
II. Pressemitteilungen
CDU-Fraktion
01.02.2006: Sylvia Eisenberg: Im Rahmen der Schulgesetznovelle auch "Kopftuchverbot" regeln (Pressemitteilung).
27.04.2004:Stellungnahme von Marieluise Beck zur Anfrage des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags betreffend „Konsequenzen der Landesregierung aus dem „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3008" .
- 06.09.2006: Herlich Marie Todsen-Reese zum Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung einer Neutralitätsformel im Schulgesetz durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtages (Pressemitteilung)
SPD-Fraktion
- 28.03.2006: Rolf Fischer, Neutralitäts-Klausel ist richtig (Pressemitteilung).
- 06.09.2006: Rolf Fischer, Schule muss religiös und weltanschaulich neutral sein (Pressemitteilung)
FDP-Fraktion
- 15.12.2004: Ekkehard Klug zu einem Kopftuchverbot (Presseinformation).
Grüne-Fraktion
- 02.02.2006: Die Religionsfreiheit sichert nur ein säkularer demokratischer Rechtsstaat (Pressemitteilung).
Südschleswigscher Wählerverband
- 24.08.2006: Der SSW begrüßt das Verbot von religiösen Symbolen an Schulen (Pressemitteilung)
- 01.02.2006: Religiöse Symbole haben in staatlichen Schulen nicht zu suchen (Pressemitteilung).