Das Studium der Rechtswissenschaft in Deutschland und an der Universität Trier
Die Juristenausbildung in Deutschland
Die Juristenausbildung ist in der Bundesrepublik Deutschland vom Staat im wesentlichen einheitlich geregelt und kann von Seiten der Universität nicht autonom verändert werden.
Das Universitätsstudium dauert in der Regel mindestens dreieinhalb Jahre. Die faktische Studiendauer beträgt aber vier bis fünf Jahre. Während dieser Zeit müssen die Studenten eine bestimmte Anzahl von "Scheinen" als Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlußexamen erwerben. Die Gestaltung des Studiums und die Reihenfolge der Prüfungen liegen dabei zu einem großen Teil in der Verantwortung der Studenten selbst.
Daneben sind insgesamt 13 Wochen Praktikum abzuleisten.
Die erste juristische Prüfung, welche das Studium abschließt, besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Beide Prüfungen umfassen den gesamten während des Studiums erlernten Stoff in den Pflichtfächern und im gewählten Schwerpunktbereich und bestehen jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Ein Student mit einem Prüfungsergebnis von "vollbefriedigend" oder besser in der ersten juristischen Prüfung hat ein sogenanntes "Prädikatsexamen" erlangt, einen Abschluß, den bundesweit nur etwa 15% aller Absolventen erreichen.
Nach der ersten juristischen Prüfung erfolgt eine zweijährige praktische Ausbildung (Referendariat) bei Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und einer Wahlstation. Erst mit dem zweiten juristischen Staatsexamen, dem sogenannten Assessorexamen, wird die Befähigung zum Richteramt erlangt, die zugleich Zugangsvoraussetzung für die wichtigsten anderen juristischen Berufe als Rechtsanwalt, Notar und höherer Verwaltungsbeamter ist.
Die Lehr- und Lernmethoden im juristischen Studium an der Universität Trier
Das akademische Jahr ist in zwei Semester geteilt, wobei Lehrveranstaltungen von Oktober bis Februar (Wintersemester = 14 Wochen) und April bis Juli (Sommersemester = 13 - 14 Wochen) abgehalten werden.
Die meisten Vorlesungen sind einsemestrig, manche bauen aufeinander auf. Der erste Teil einer solchen Vorlesung findet dann im Wintersemester statt (z.B. Einführung in das Zivilrecht). Die Lehrveranstaltungen werden in Vorlesungen, Übungen und Seminare eingeteilt und sämtlich in deutscher Sprache abgehalten.
• Die Vorlesungen dienen vorrangig der Vermittlung des Stoffes, wobei die Prinzipien und Strukturen des jeweiligen Rechtsgebietes herausgestellt, nicht aber Einzelheiten vermittelt werden.
• Die Übungen betreffen zunächst die drei dogmatischen Fächer „Zivilrecht“, „Strafrecht“ und „Öffentliches Recht“.
• In den Übungen zu den Einführungsvorlesungen werden die in den Vorlesungen vermittelten Grundsätze an Hand praktischer Rechtsfälle erprobt und die Begriffssprache eingeübt.
• Die Übungen für Anfänger sowie die Übungen für Fortgeschrittene schließen sich an die entsprechenden Vorlesungen an und sollen die Umsetzung der herrschenden Grundsätze und abstrakten Begriffe an praktischen Fällen "üben", wobei die Studenten Klausuren und Hausarbeiten schreiben müssen. In einer Hausarbeit ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis vier Wochen eine Fallösung selbständig und wissenschaftlich-methodisch zu erarbeiten. Die Übungen für Anfänger und die Übungen für Fortgeschrittene sind nicht für ausländische Studenten geeignet.
• In den Grundlagenfächern (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie etc.) werden alternativ Klausuren, Hausarbeiten oder Referate geschrieben.
• Schließlich finden Seminare statt, in denen in einem kleineren Rahmen den Studenten die Möglichkeit eröffnet wird, ein spezielles ggf. aktuelles Thema zu bearbeiten, gemeinsam zu diskutieren und auf diese Weise an der Forschungsarbeit der Lehrenden teilzuhaben. In der Regel werden durch die Studenten schriftlich auszuarbeitende Referate gehalten.