Ein im Ausland erworbener Leistungsnachweis kann vom Justizprüfungsamt in Mainz anerkannt werden, sofern eine überprüfte Leistung, die aus einer Klausur, Hausarbeit, einem Referat oder auch ausnahmsweise aus einer "anspruchsvollen mündlichen Prüfung" bestehen kann, erbracht und mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Leistungsnachweise können als Grundlagenschein anerkannt werden, wenn sie in einem Bereich erbracht wurden, der unseren Grundlagenfächern entspricht.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des LPA Mainz zum Auslandsstudium.
Darüberhinaus werden Prüfungen während des Auslandsstudiums auf die FFA in der jeweiligen Sprache anerkannt. Wer ein Semester im Ausland studiert und dort Prüfungen bestanden hat, erhält dies auf ein komplettes Jahr der FFA I oder FFA II angerechnet. Die in den Prüfungen erzielten Noten werden von Frau Dr. Goergen umgerechnet. Es lohnt sich also, sich bei den Prüfungen etwas anzustrengen! Sie sollten allerdings vor Auswahl Ihrer Kurse an der Gastuniversität mit Frau Dr. Goergen sprechen.