Diplom-Jurist

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" beschlossen. Sie ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur genehmigt und im Verkündungsblatt der Universität Trier veröffentlicht worden. Die Ordnung ist seit dem 27. Juni 2009 in Kraft.

Die Ordnung mit den Voraussetzungen für die Verleihung finden Sie hier.

Hinweis: Die heutige Ausbildung ist eine sog. "zweistufige" (1. Juristische Prüfung + 2. Juristische Staatsprüfung). Die "einstufige Juristenausbildung" war ein Reformmodell von 1975 bis ca. 1983. Die damalige "Zwischenprüfung" entsprach der heutigen 1. Juristischen Prüfung und hat nichts mit der heutigen Zwischenprüfung zu tun.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 DiplO.

Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 DiplO beträgt 75,00 € ab dem 01.10.2015 gem. Gebührenanordnung der Universität Trier. 

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz

IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11

BIC: MARKDEF1550

Verwendungszweck: Diplomgebühr - 1501010001 - PSP 1710 00 8020