Der Bachelor Rechtswissenschaft, LL.B.
Der Bachelor Rechtswissenschaft ist da!
Integrierter Jura-Bachelor: Mit Sicherheit durch das Jurastudium
Neue Ära an der Universität Trier: Wir bieten ab dem kommenden Wintersemester 2023/24 einen integrierten Bachelor Rechtswissenschaft an. Unsere Studierenden erwerben dann einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaft auf dem Weg zum Staatsexamen über einen Doppelstudiengang.
FAQs Bachelor of Laws
Sprechzeiten Bachelor of Law Prüfungsamt
Bitte melden Sie sich per Mail und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Alle Termine finden donnertags statt.
Anerkennungen und Fachsemestereinstufung
Wir bemühen uns, die Anerkennungen zeitnah zu bearbeiten und in Porta einzutragen, deshalb bitten wir darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Bitte, sich bezüglich der Anerkennungen mit dem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Sofern Sie noch keine Originalunterlagen eingereicht haben, bitten wir Sie uns diese in der Sprechstunde vorzulegen – hierzu vereinbaren Sie bitte per Mail einen Termin unter bachelorjurauni-trierde oder lassen Sie uns gerne beglaubigte Kopien der Originalunterlagen per Post zukommen. Wenn Sie diese Unterlagen zurückerhalten möchten, legen Sie den Kopien einen frankierten, mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag bei.
Wir empfehlen, keine Originale mit der Post zu versenden!
Die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt zeitnah automatisch. Hier müssen Sie nichts tun.
Für Studierende, die in Trier bereits auf Staatsexamen studieren:
Nach derzeitiger Prüfungsordnung:
Sofern Sie doppelt eingeschrieben sind, werden Ihre bisherigen Leistungen in den Bachelorstudiengang übertragen, soweit dafür Kapazitäten im Prüfungsamt vorhanden sind, spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit oder zur Wahlpflichtklausur (= Schwerpunkt). Wir bitten daher sehr darum, nicht jede einzelne neu hingekommene Leistung dem Prüfungsamt zur Anerkennung zu melden.
Bei Prüfungen ab dem Wintersemester 2023/24, zu denen Sie sich selbst anmelden können, müssen Sie sich sowohl im Staatsexamensstudiengang als auch im Bachelorstudiengang zur Prüfung anmelden, damit die Leistungen direkt doppelt erfasst werden können.
Da es sich um einen integrierten Studiengang handelt, zählen die abgelegten Prüfungen in beiden Studiengängen.
Nach alter Prüfungsordnung:
In der Regel müssen Studierende noch die Module Zivilrecht III (Schuldrecht BT und Sachenrecht) und Öffentliches Recht III (Allgemeines Verwaltungsrecht) absolvieren.
Daher können Sie sich für die Vorlesungen und die jeweiligen Arbeitsgemeinschaften anmelden: https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/studium/studienanfaenger/arbeitsgemeinschaften
Falls noch nicht geschehen, bitte in der Phase 3 (13.10.-18.10.2023) anmelden.
Bei den Prüfungen beachten Sie bitte Folgendes:
Für die Klausuren zu den Modulen Zivilrecht I und III, Strafrecht I, Öffentliches Recht II und III werden Sie von unserem Prüfungsamt automatisch angemeldet, da Sie verpflichtet sind diese mitzuschreiben. Im Falle der Nichtteilnahme gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.
Zu den Klausuren und Hausarbeiten der übrigen Module müssen Sie sich explizit anmelden.
Bitte beachten Sie dafür die Termine und Fristen die Sie HIER einsehen können.
Krankheit bei wiederholungsbegrenzten Prüfungen
Im Falle einer Erkrankung am Termin einer wiederholungsbegrenzten Prüfung ist ein Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit (Formular hier) zu stellen.
WICHTIG! Mehr dazu finden Sie hier.
Vorlesungen
Für Module, die im Semester nach individuellem Plan belegt werden, können Sie sich für die Vorlesungen in Porta anmelden.
Arbeitsgemeinschaften
Für die Module Zivilrecht I und III, Strafrecht I, Öffentliches Recht II und III werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Falls noch nicht geschehen, bitte in der Phase 3 (13.10.-18.10.2023) anmelden.
Stundenpläne - Hausarbeitspläne - Klausurenkursplan
Die Stundenpläne, Hausarbeitspläne und der Klausurenkursplan finden Sie hier.
Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur
Die Fristen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur (im Staatsexamen Schwerpunktklausur), sowie Terminpläne, Hinweise und Formulare finden Sie hier.
Auslandsaufenthalte und Austauschprogramme
Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte und Austauschprogramme ist unsere Fachstudienberaterin, Ass. Jur. Marion Huck.
Sie ist am Fachbereich V - Rechtswissenschaft auch für das ERASMUS-Programm zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Neues Werbe-Video: Der Bachelor kommt nach Trier!
FAQs zum neuen Bachelor
Vorab ein paar allgemeine Fakten
Für den Studiengang Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss man auch in diesem Studiengang eingeschrieben sein, eine „reine“ Verleihung des Titels erfolgt nicht.
In dem zukünftigen Studiengang des Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss laut § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz RLP mindestens noch eine Leistung erbracht werden, wenn auch sonst diverse, bereits vorher erbrachte Leistungen anerkannt werden können.
Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an (§ 70 Abs. 2 HochSchulG). Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten.
Die beruflichen Perspektiven nach dem Erhalt des LL.B.-Abschlusses sind breit gefächert. Zwar können die Absolvent:innen nicht als Richter:innen, Staats- oder Rechtsanwält:innen oder Notar:innen tätig werden, da diese traditionellen juristischen Berufe den Erwerb beider Staatsexamina voraussetzen. Darüber hinaus sind Jurist:innen aber heute auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, in Unternehmen oder Verbänden tätig, ohne dass hierfür die Staatsexamina erforderlich wären. Beispielhaft genannt seien nur Funktionen in Rechts- oder Personalabteilungen von Unternehmen, die Sachbearbeitung in Versicherungen, Aufgaben im Bereich des Datenschutzes oder die Tätigkeit als Paralegal in Rechtsanwaltskanzleien.
Weiterhin ermöglicht der im Ausland anerkannte Abschluss eine Möglichkeit, dort unter anderem in der freien Wirtschaft als „Legal Counsel“ oder „Contract Manager“ zu arbeiten. Es kann auch ein LL. M. –Studium aufgenommen werden.
Fragen für Trierer Studierende
Ich studiere in Trier im Staatsexamensstudiengang. Kann ich mich für den Bachelor einschreiben?
Ja, Sie können sich in den Bachelorstudiengang zusätzlich zum Staatsexamensstudiengang einschreiben, egal in welchem Semester Sie sich befinden (zur Zweitstudiengebühr siehe bei den allgemeinen Fragen).
Ich studiere in Trier nach der Zwischenprüfungsregelung mit acht Klausuren und einer Hausarbeit. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden?
Ihre Prüfungsleistungen sind mit dem Bachelorstudiengang kompatibel und können daher anerkannt werden.
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, wenn ich die Zwischenprüfung in Trier endgültig nicht bestanden habe?
Nein, dann ist eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich, da Sie in jedem Bachelor-Module auch nur vier Versuche haben und nicht nur bestandene Leistungen, sondern auch Fehlversuche angerechnet werden.
Ich studiere in Trier noch unter der TStudPO 2004, welche für die Zwischenprüfung nur drei bestandene Klausuren vorsah. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden und welche muss ich noch erbringen?
Die Anfängerhausarbeit, Leistungen zu den großen Scheinen, Grundlagenscheine, Fremdsprachennachweis, Schwerpunktklausuren und Schwerpunktseminare werden anerkannt. Allerdings müssen die damals noch nicht vorhandenen Zwischenprüfungsleistungen Zivilrecht III und Öffentliches Recht III nachgeholt werden.
Fragen für bisher nicht in Trier eingeschriebene Studierende
Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich mich in Trier für den Bachelorstudiengang einschreiben?
Ja, Sie können sich für den Bachelorstudiengang im Rahmen eines Doppelstudiengangs in Verbindung mit dem Staatsexamensstudiengang einschreiben.
Kann ich mir die an einem anderen Standort absolvierte Zwischenprüfung im Bachelorstudiengang anerkennen lassen?
Sie können sich einzelne Prüfungen auf die Bachelormodule anerkennen lassen. Soweit die Zwischenprüfung allerdings nicht alle in Trier im Rahmen der Zwischenprüfung abgeprüften Inhalte umfasst, müssen Sie die noch fehlenden Module (im Rahmen des Bachelorstudiums noch erbringen.
Ich komme aus einem anderen Bundesland. Kann mir die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht anerkannt werden, obwohl sie ein anderes Landesrecht beinhaltet?
Ja.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit an einem anderen Standort absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit denen, die für die in Trier angebotenen Wahlbereiche gelten, qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Ist es möglich, den Studiengang auch im Rahmen der Universität der Großregion zu absolvieren?
Grundsätzlich kann im Rahmen der UniGR ein Semester an einer anderen Universität studiert werden. Es können Leistungen im Rahmen von 10 ECTS erbracht werden.
Ein kompletter, berufsqualifizierender Abschluss kann in diesem Rahmen nicht erworben werden, dafür wäre ein vollständiger Wechsel nach Trier erforderlich.
Allgemeine Fragen
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, obwohl ich die Pflichtfachprüfung im Staatsexamensstudiengang endgültig nicht bestanden habe?
Ja, da die Pflichtfachprüfung keinem Modul im Bachelorstudiengang entspricht.
Generell gilt: Wenn Leistungen in einem vergleichbaren Modul in einem anderen Studiengang endgültig nicht bestanden worden sind oder vier Fehlversuche vorliegen, ist eine Einschreibung auch in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich. Welche Leistungen aus dem Studium anerkannt werden, ist individuell zu betrachten. Gleiches gilt für die Frage, welche Leistungen noch zu erbringen sind.
Ich habe das Staatsexamen bzw. das Schwerpunktexamen bereits bestanden. Bekomme ich jetzt den Bachelor automatisch verliehen?
Nein. Um den Bachelor-Abschluss zu bekommen, muss man in jedem Fall in diesem Studiengang eingeschrieben sein und nach dem Hochschulgesetz noch mindestens eine Leistung in diesem Studiengang erbringen. Welche dies sein wird, muss individuell gesehen werden. Wenn Sie das Staatsexamen in Trier bestanden haben, können Sie sich aber ohne Weiteres den Titel „Diplom-Jurist:in“ verleihen lassen.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit den in Trier angebotenen Wahlbereichen qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Gibt es eine Semesterbegrenzung für die Einschreibung?
Nein, Sie können sich einschreiben, egal in welchem Semester Sie im Staatsexamensstudiengang sind. Sie können sich auch für den Bachelor einschreiben, wenn Sie nicht mehr im Staatsexamensstudiengang immatrikuliert sind (zur Zweitstudiengebühr siehe weiter unten).
Welche Dokumente muss ich für eine Anerkennung einreichen?
Sie benötigen eine vollständige Leistungsübersicht Ihrer bisher erbrachten Leistungen inklusive aller Fehlversuche im Original.
Fällt eine Zweitstudiengebühr an?
Wenn Sie sich für beide Studiengänge neu einschreiben, fällt eine solche nicht an.
Wenn Sie bereits im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind und sich im SoSe 2023 im max. dritten Semester befinden, entfällt die Zweitstudiengebühr, wenn Sie sich zum vierten Semester in den Doppelstudiengang einschreiben (§ 70 Abs. 2 HochSchulG).
Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an. Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten. Ein Abschluss ist das Examen oder der Bachelor, nicht die Zwischenprüfung!
Bachelor: Anmeldung zur Wahlpflichtfachklausur F 24
Die Anmeldung zur Wahlpflichtfachklausur im Frühjahr 2024 ist ab sofort möglich. Das Anmeldungsformular, sowie die Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
Bachelor: Rechtsgrundlagen
Die für den Bachelor geltenden Rechtsgrundlagen (Allgemeine Prüfungsordnung, Fachprüfungsordnung, Modulhandbuch) finden Sie hier.
Bachelor: Modulübersichten
Modulübersicht: Bachelor Rechtswissenschaft
Modulübersicht mit Option: Staatsexamen
Nach dem Bachelor-Abschluss haben Sie die Möglichkeit, in 2 Semestern Vorbereitungszeit die staatliche Pflichtfachprüfung zum Erhalt der 1. Juristischen Prüfung (1.Staatsexamen) zu absolvieren. Hierfür steht unser universitäres Examinatorium zur Verfügung. Die Erweiterung entnehmen Sie der nachfolgenden Modulbeschreibung:
Fachstudienberaterin Frau Marion Huck zum neuen Bachelor
Weitere interessante Beiträge zum Nachhören und Weiterlesen:
"Der integrierte Jura-Bachelor – nicht nur Tante Gertrud freut es", Ref. iur. Manuel Beh, JuWissBlog Nr. 15/2023 v. 13.04.2023
Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter, Herr Ref. iur. Manuel Beh zum integrierten Bachelor und die Chanchen des neuen Modells!
Frau Prof. von Ungern-Sternberg im Kurzinterview zum neuen Bachelor
"Trier hat sich entschieden: Ab dem Wintersemester 2023/2024 können Studierende einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben und anschließend den staatlichen Prüfungsteil absolvieren – ein Studium, zwei Abschlüsse. Prof. Dr. Antje v. Ungern-Sternberg erläutert im JuS-Kurzinterview Hintergründe und Berufschancen für LL.B.-Absolventinnen und Absolventen."
Titelbild: colourbox.de/#266241