69. Bitburger Gespräche: Öffentliche Sicherheit als Leitprinzip des internationalen Wirtschaftsrechts ‒ Überforderung oder angemessene Indienstnahme der Wirtschaft zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben?

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Zum Thema der Tagung

Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.,
Universität Passau

Das internationale Wirtschaftssystem befindet sich in einem fundamentalen Umbruch. Die Globalisierung aller Wirtschaftsbeziehungen und der Freihandel, getrieben von einem bloßen Kosten- und Effizienzparadigma, scheinen „fertig zu haben“ (Felbermayr/Braml), das deutsche Wirtschaftsmodell als „Exportweltmeister“ (Hesse) scheint „kaputt“ (Münchau). Seit einigen Jahren werden Wirtschaftsbeziehungen immer mehr unter dem Aspekt der Resilienz, der Vermeidung strategischer Abhängigkeiten, des Zugangs zu kritischen Ressourcen und des Friendshorings betrachtet (Geoökonomie). China als die aufstrebende (Wirtschafts-)Macht in der Welt stellt einen strategischen Rivalen dar, die USA unter der Regierung Trump 2.0 schotten sich immer stärker mit Zöllen von der Weltwirtschaft ab. Immer zahlreicher kommt es vor diesem Hintergrund zu staatlichen Eingriffen in die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen, die mit einer Gefährdung der öffentlichen oder nationalen Sicherheit gerechtfertigt werden. Die Fälle des Hamburger Hafenterminals „Tollerort“, die immer strikter werdenden Exportkontrollvorschriften und nicht zuletzt die Sanktionen gegen Russland liefern hier sichtbare Beispiele. Ganz allgemein wird von einer „Weaponisation of Everything“ oder dem „Neuen Wirtschaftskrieg“ gesprochen.

Wenn aber Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit geht, welche Rolle kommt Unternehmen dann noch zu? Wie weit dürfen wirtschaftliche grenzüberschreitende Handels- und Investitionsbeziehungen zu Zwecken der Sicherheit beschränkt werden? Diesen Fragen wollen die 69. Bitburger Gespräche nachgehen und aufzeigen, was den internationalen Handel wirklich prägt, wie Unternehmen darauf reagieren und welche Beschränkungen und Veränderungen im internationalen Handels-, Investitions- und Beihilfenrecht mittlerweile schon bestehen.

Literaturhinweise des Instituts

Einen aktuellen Überblick über das Spannungsfeld verschafft Stefan Mayr in der EuZW 2025, 676: Wirtschaftliche Sicherheit in Zeiten geopolitischen Wandels – Investitionskontrollen in Europa (beck-online). Über die neuen bzw. verschärften handelspolitischen Instrumente der EU unter dem Stichwort „Open Strategic Autonomy“ schreibt Christoph Herrmann in englischer Sprache: Open Strategic Autonomy – New challenges for the EU’s Common Commercial Policy. Einen Blick auf die Verschiebungen des offenen Handels hin zu einer Sicherheitsorientierten Außenwirtschaftspolitik wirft Christian Tietje vor dem Hintergrund der US-Zollpolitik in der DÖV 2025, 773: Welthandelsrecht am Abgrund? (beck-online). Christoph Herrmann und Till Müller-Ibold fassen in der EuZW 2025, 606 ausführlich die jüngeren Entwicklungen des europäischen Außenwirtschaftsrechts zusammen: Die Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts 2022–2025 (beck-online).

Veranstaltungsbericht

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„Paradigmenwechsel“ war das Schlagwort der diesjährigen Bitburger Gespräche: Generationsübergreifend bemühten sich Politik und Wirtschaft um einen möglichst freien globalen Handel. In Zeiten geopolitischer Rivalitäten, globaler Konflikte und brüchiger Lieferketten gewinnen jedoch restriktive Maßnahmen wie Exportkontrollen, Sanktionen, Investitionsprüfungen sowie der Schutz kritischer Infrastruktur an Bedeutung. Die 69. Bitburger Gespräche unter dem Generalthema „Öffentliche Sicherheit als Leitprinzip des internationalen Wirtschaftsrechts ‒ Überforderung oder angemessene Indienstnahme der Wirtschaft zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben?“ boten am 15. und 16. Januar 2026 nun ein Forum für den interdisziplinären Dialog: Im Atrium Hotel in Mainz referierten und diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Praxis über Fragen zu ebenjenem Spannungsverhältnis zwischen der öffentlichen Sicherheit und den Freiheiten des internationalen Wirtschaftssystems. Kann in der globalisierten Welt eine Balance dieser Kräfte gefunden werden?

Die Tagung erfolgte unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. (Universität Passau), der mit einer thematischen Einführung startete.

Prof. Gabriel Felbermayr, Ph.D., Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung und Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, legte den Grundstein mit ökonomischen Überlegungen, die zunächst die Verschiebung internationaler Machtzentren fokussierten. Während die westliche Welt erhebliche Handelseinbußen erfahren habe, erlebe China einen stetigen Aufschwung. Dieser mit der Finanzkrise der späten 2000er Jahre eingeleitete Trend werde wohl weiter anhalten. Zugleich habe die Bedeutung protektionistischer Maßnahmen erheblich zugenommen und im Jahre 2025 ein Rekordniveau erreicht. Um den Freihandel weiterhin zu sichern, brauche es einen starken EU-Binnenmarkt sowie eine Fortführung der Welthandelsorganisation (WTO), deren defizitäre Mechanismen angegangen werden müssten. Weiterhin regte Felbermayr eine Handelspolitik an, die Überlegungen zu glaubwürdigen Eskalationsdrohungen, unorthodoxen Maßnahmen (z. B. Exportsteuern für nicht verzollte Pharmazeutika) und Diversifizierungszöllen nicht scheuen sollte.

Prof. Dr. Christian Tietje, LL.M. (Michigan) von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zeigte in seinem Vortrag auf, dass die EU bei der Neuausrichtung ihrer Außenwirtschaftspolitik auf verschiedene Herausforderungen stoße, die rechtlicher, aber auch systematischer Natur sein könnten. Er verwies in diesem Kontext u. a. auf die WTO-Regel des Meistbegünstigungsprinzips, welche etwa durch Subventionen verletzt werde. Weiterhin warnte er vor einer Securitization, die transparente Entscheidungsprozesse und eine demokratische Legitimation vermissen lasse. Die Tragweite möglicher Konfliktfelder verdeutlichte er am Beispielsfall Huawei Technologies Co., Ltd. v. Kingdom of Sweden (ICSID Case No. ARB/22/2), dessen Ausgang für die Belange des Investitionsschutzrechtes richtungsweisend sei. 

Prof. Dr. Stephan Wernicke (Bereichsleiter Recht, Deutsche Industrie- und Handelskammer) erinnerte daran, dass die Wirtschaft ‒ nach ihrem freiheitsrechtlich legitimierten Selbstverständnis ‒ privat sei und entsprechend autonom agieren können müsse. Das Thema Sicherheit sei als vornehmlich staatliche, hoheitliche Aufgabe zu verstehen, auch wenn den Unternehmen ebenfalls an einem stabilen Handlungsumfeld mit Rechtssicherheit und Planbarkeit gelegen sei. Während die Politik nicht immer auf der gebotenen Augenhöhe kommuniziere, würden gewerbliche Themen in den Industrie- und Handelskammern derzeit vornehmlich in einem sicherheitsrelevanten Lichte betrachtet und in Kooperation mit der Bundeswehr angegangen (z. B. wehrpflichtige Fachkräfte).

Nachdem am ersten Tag Grundlagenprobleme des öffentlichen Wirtschaftsrechts aus ökonomischer, juristischer und unternehmenspraktischer Perspektive behandelt worden waren, standen am zweiten Tag die Auswirkungen auf besonders wichtige Teilrechtsgebiete im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussion. Im ersten Vortrag widmete sich der Leiter des Center for European and International Law, Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale) den Fragen der Investitionskontrolle. Auslandsinvestitionen zählten zur DNA der hiesigen und europäischen Wirtschaft. Die dabei in Anspruch genommene Investitionsfreiheit gründe u. a. auf Art. 14 GG, der in § 1 Abs. 1 Satz 1 AWG normierten Außenwirtschaftsfreiheit sowie den europäischen Grundfreiheiten der Art. 49, 63 AEUV. Klassische Sicherheitsinteressen markierten die Grenzen der Investitionsfreiheit. Diese Sicherheitsinteressen könnten nun um geoökonomische Ziele erweitert werden. In der aktuellen Debatte um die Gestaltung der künftigen Investitionskontrolle ließen sich deutliche Tendenzen zu einer solchen Ausweitung der Maßstäbe erkennen.

Im Außenwirtschaftsrecht stünden der Bundesregierung empfindliche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung, so Rechtsanwältin Dr. Bärbel Sachs, LL.M. Insbesondere die in der Auffangnorm des § 6 AWG normierten Einzeleingriffe eröffneten einen weiten Spielraum. Eingriffe, die aus Gründen der Wirtschaftssicherheit geschähen, seien dabei klar erkennbar. In ihrer korrektiven Funktion müsse die Judikative den unmittelbar Betroffenen daher einen ausreichenden Rechtsschutz gewähren. Ob dies der Fall sei, könne in Anbetracht langer Verfahrensdauern durchaus angezweifelt werden. Auch an die Behörden richtete Sachs den Wunsch nach schnelleren Verfahren und einem „realistischeren Blick“ insbesondere im Bereich der nicht gelisteten Güter und der Dual-Use-Güter.

Die Reihe der Vorträge wurde abgeschlossen durch denjenigen von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Soltész, LL.M., der sich mit den geopolitischen Umwälzungen im Kontext des Beihilferechts beschäftigte. Das grundsätzliche Beihilfeverbot des Art. 107 Abs. 1 AEUV finde in Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV eine Ausnahme, die den Mitgliedstaaten großzügige Subventionierungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung erlaube. Mit speziellen EU-Regelwerken würden weitere strategische Abhängigkeiten vermieden und Resilienz bewahrt. So ermögliche etwa der European Chips Act größere Investitionsbeihilfen im Halbleitersektor. Trotz partiellen Reformbedarfs stehe das EU-Beihilferecht der Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen nicht entgegen. Die häufig geäußerte Kritik einer „überbordenden Brüsseler Bürokratie“ sei nicht gerechtfertigt.

Auch die den zweiten Tag abschließende, von Heike Göbel, Redakteurin für Wirtschaftspolitik der F.A.Z., moderierte Podiumsdiskussion mit den drei Referenten zeichnete das Bild eines internationalen Wirtschaftsrechts, das sich zunehmend am Leitbild der öffentlichen Sicherheit orientiert. In der lebhaften Diskussion wurde deutlich, dass dieser Prozess zahlreiche neue Probleme und Fragestellungen aufwirft. Entsprechend sind neue Abwägungen zwischen staatlichen, marktwirtschaftlichen und rechtlichen Interessen erforderlich. Die Frage, wie intensiv staatliche Eingriffe in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung zugunsten der öffentlichen Sicherheit sein dürfen und was dies für Handel, Wettbewerb und globale Zusammenarbeit bedeutet, wird Politik, Wissenschaft und Praxis weiter begleiten.

Programm

Programm zum PDF-Download

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M., Universität Passau

1. Tag: Donnerstag, 15. Januar 2026 

12.00Imbiss
13.00

Begrüßung

Prof. Dr. Christian Winterhoff, Vorsitzender des Vorstands der gfr

 

Einführung in das Thema

Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.

Ökonomische Grundlegung 
13.40

Die Entwicklung der internationalen Wirtschaft zwischen Verflechtung, Entflechtung, Abhängigkeit und Autonomiebestreben

Prof. Gabriel Felbermayr, Ph.D., Wirtschaftsuniversität Wien, Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung

 Disskussion
15.30Pause
Rechtliche Grundlegung 
16.00

Wirtschaftliche Sicherheit (economic security) und Geoökonomie als neues Paradigma im internationalen Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Christian Tietje, LL.M. (Michigan), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 Diskussion
Unternehmenspraktische Perspektive 
17.30

Kriegswirtschaft 2.0? Spannungslagen zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Sicherheit

Prof. Dr. Stephan Wernicke, Bereichsleiter Recht, Deutsche Industrie- und Handelskammer

 Diskussion
19.00

Sektempfang, anschließend Abendessen im Tagungshotel und Dinner-Speech

Building European Economic Sovereignty through the rule of law: the contribution of the euro

Prof. Dr. Chiara Zilioli, LL.M. (Harvard), Generaldirektorin der Rechtsabteilung der Europäischen Zentralbank

2. Tag: Freitag, 16. Januar 2026

Relevante Teilrechtsgebiete 
 9.00                                                                                          

Neue deutsche (Sicherheits-) Interessen? - Zur geoökonomischen Hegemonie als legitimer Zweck im Recht der Investitionskontrolle

Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale), Leuphana Universität Lüneburg, Direktor des Center for European and International Law

 9.40

Wesentliche Sicherheitsinteressen im deutschen Außenhandelsrecht – eine Standortbestimmung in Zeiten der inflationären Rechtfertigung protektionistischer Maßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit

Dr. Bärbel Sachs, LL.M., Rechtsanwältin und Partnerin bei Noerr

10.20

Beihilfenkontrolle in Zeiten geopolitischer Umwälzungen

Dr. Ulrich Soltész, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz

11.00Pause
11.30

Diskussion

Moderation: Heike Göbel, Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, Frankfurter Allgemeine Zeitung

13.00

Abschließende Zusammenfassung durch den wissenschaftlichen Leiter

Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.

13.15Ende der Veranstaltung und Imbiss

Zu den Referentinnen und Referenten

Prof. Gabriel Felbermayr, Ph.D.

Portraitfoto von Gabriel Fabelmayr vor einem braunen Hintergrund.

Prof. Gabriel Felbermayr studierte Volkswirtschaftslehre und International Business Administration an der Johannes Kepler Universität Linz. Im Jahr 2004 wurde er am European University Institute in Florenz mit Aufsätzen über Wachstum in offenen Volkswirtschaften zum Ph.D. promoviert. Im Anschluss war er von 2004 bis 2005 als Associate Consultant bei McKinsey in Wien tätig. Von 2005 bis 2008 war Herr Felbermayr Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl von Wilhelm Kohler an der Universität Tübingen, wo er sich 2008 im Fach Volkswirtschaftslehre habilitierte. In den Jahren 2009 bis 2010 hatte er eine Professur für Außenwirtschaft / Internationale Ökonomie an der Universität Hohenheim in Stuttgart inne. Von 2010 bis 2019 leitete er das ifo Zentrum für Außenwirtschaft am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München und wurde dort 2011 zum Professor für Internationale Wirtschaft berufen. Anschließend war er von 2019 bis 2021 Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftspolitik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2021 ist Herr Felbermayr Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Wien und Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Herr Felbermayr ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Zudem ist er Vorsitzender des Statistikrats von Statistik Austria und Gründungspräsident des Austria Supply Chain Intelligence Institute.

Prof. Dr. Christian Tietje, LL.M. (Michigan)

Portraitfoto von Christian Tietje vor einem Glasfenster, in dem sich grüne Bäume spiegeln.

Prof. Dr. Christian Tietje studierte Rechtswissenschaften, Politische Wissenschaften und Kulturwissenschaften in Kiel und Paris. Darüber hinaus absolvierte er im Anschluss in Michigan ein Masterstudium (LL.M.) mit Auszeichnung. Er wurde 1997 an der Universität Hamburg mit einer von Meinhard Hilf betreuten Arbeit zur Rechtsordnung des Welthandels promoviert. Im Jahr 2000 habilitierte sich Herr Tietje mit seiner Schrift „Internationalisiertes Verwaltungshandeln“ an der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel und erwarb damit die Venia Legendi für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht. 

Er ist seit Oktober 2001 Professor an der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg, aktuell ist er Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht. Von 2018 bis 2022 war Herr Tietje Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seine Forschung konzentriert sich auf das Staats- und Verwaltungsrecht unter transnationalen Rechtseinflüssen, das Völker- und Europarecht, das Recht der Internationalen Gemeinschaft sowie das Internationale und Transnationale Wirtschaftsrecht.

Prof. Dr. Stephan Wernicke

Portraitfoto von Stephan Wernicke vor einem grauen Hintergrund

Prof. Dr. Stephan Wernicke studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, der Université de Genève und der LudwigMaximilians-Universität München. Anschließend wurde er 2000 an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Arbeit über „die Privatwirkung im Europäischen Gemeinschaftsrecht: Strukturen und Kategorien der Pflichtenstellungen Privater aus dem primären Gemeinschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungsfolgen“ promoviert. Als Honorarprofessor lehrt er ebendort seit 2007 Europarecht und Europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht. Herr Wernicke war unter anderem Mitglied des Kabinetts von EU-Kommissar Günter Verheugen und des deutschen Richterkabinetts am EuGH sowie bei der Generaldirektion Wettbewerb (DG Competition) tätig. Er ist Chefjustitiar und Bereichsleiter Recht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Zugleich fungiert er seit dessen Gründung 2024 als Vorsitzender des DIHK-Schiedsgerichtshofs sowie seit 2022 als Vizepräsident des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit. Herr Wernicke publiziert in der EuZW sowie der GewArch und ist Mitherausgeber des führenden Kommentars zum „Industrie- und Handelskammergesetz: IHKG“. Bildnachweis: Nils Hasenau

Prof. Dr. Chiara Zilioli, LL.M. (Harvard)

Portraitfoto von Chiara Zilioli vor einem grauen Hintergrund

Prof. Dr. Chiara Zilioli graduierte an der Università degli Studi di Parma im Jahr 1984 als dottore in legge, schloss 1985 an der Universität von Bologna ein Masterstudium Giurista d´impresa ab und erwarb 1990 einen LL.M. an der Harvard Law School. Im Jahr 1992 erwarb sie am European University Institute in Florenz mit der Arbeit „The Compensation for Damages Arising Out of Transboundary Industrial Accidents“ den Titel Ph.D. Darüber hinaus war Frau Zilioli von 1988 bis 1990 Fulbright scholar, von 1991 bis 1992 Visiting scholar am MaxPlanck-Institut in Heidelberg und von 1994 bis 1995 Alexander von Humboldt scholar. 

Ihre Karriere bei der Europäischen Union startete sie 1989 beim juristischen Dienst des Rats der Europäischen Union. Sie wechselte 1995 nach Frankfurt zum Europäischen Währungsinstitut, dem Vorgänger der Europäischen Zentralbank (EZB). Seit 1998 ist sie bei der EZB tätig und dort seit 2013 Generaldirektorin der Rechtsabteilung. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Internationalen Recht und dem Finanzrecht. 

Im Jahr 2016 wurde Frau Zilioli an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Honorarprofessorin ernannt. In dieser Rolle lehrt sie am dortigen Institute for Law and Finance. Zusätzlich ist sie am Collège Européen de Parme der Universität Parma als Dozentin tätig.

Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale)

Portraitfoto von Patrik Holterhus vor einem dunklen Hintergrund

Prof. Dr. Till Patrik Holterhus studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und absolvierte den Magisterstudiengang „Rechtsintegration in Europa“ (MLE.) in Göttingen und Galway. Nach einem Forschungsaufenthalt in Berkeley im Jahr 2011, wurde er 2013 in Göttingen mit einer Arbeit zur „Beweisführung in der Europäischen Fusionskontrolle“ promoviert. Von 2016 bis 2017 absolvierte er ein Masterstudium an der Yale Law School (LL.M.). 

Nach Vertretungsprofessuren an Lehrstühlen für Öffentliches Recht und Völkerrecht in Göttingen (2020/2021) und Berlin (2021/2022), habilitierte er sich 2022 in Göttingen mit der Studie „Der extrovertierte Rechtsstaat“ und erhielt die Venia Legendi für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung. Anschließend war er von 2022 bis 2023 Gastprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg, bevor er 2023 ebendort eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Internationales öffentliches Recht sowie Rechtsvergleichung antrat. Im selben Jahr wurde Herr Holterhus Direktor des Leuphana Center for European and International Law in Lüneburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind das deutsche und europäische öffentliche Recht in seinen internationalen Bezügen, die internationale Rechtsstaatlichkeit (rule of law) sowie das internationale Wirtschaftsrecht. Er gründete 2020 die ESIL Interest Group „The European and International Rule of Law“, deren Vorsitzender er seitdem ist. Bildnachweis: Maximilian Baier

Dr. Bärbel Sachs, LL.M.

Portraitfoto von Bärbel Sachs vor einem weißen Hintergrund

Dr. Bärbel Sachs studierte Rechts- und Politikwissenschaften an den Universitäten Regensburg, Berlin, Frankfurt (Oder), Paris und Nottingham. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Greifswald und wurde 2007 an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit einer Arbeit über die „Ex-officio-Prüfung durch die Gemeinschaftsgerichte“ promoviert. Als Referendarin arbeitete sie beim Europäischen Gerichtshof an außenwirtschaftsrechtlichen Fällen mit und absolvierte eine Station bei der Europäischen Kommission. Anschließend war sie von 2006 bis 2011 bei Freshfields in Berlin beschäftigt. 

Derzeit leitet Frau Sachs die Praxisgruppen Außenwirtschaftsrecht und Investitionskontrolle sowie Regulatory and Governmental Affairs bei Noerr. Zusätzlich berät sie zu Investitionsprüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und ist Mitglied des Boards of Editors der Zeitschrift WorldECR. Neben ihrer Publikationstätigkeit für Fachzeitschriften ist sie Herausgeberin des Heidelberger Kommentars zum Außenwirtschaftsrecht.

Dr. Ulrich Soltész, LL.M.

Portraitfoto von Ulrich Soltéz vor einem weißen Hintergrund

Dr. Ulrich Soltész studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte 1996 ein Masterstudium in Brüssel (LL.M.). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er 1998 mit einer Arbeit über den „Begriff der Zivilsache im Europäischen Zivilprozeßrecht“ promoviert wurde. Herr Soltész publiziert im Bereich Kartell- und Beihilfenrecht und tritt als Referent auf internationalen Konferenzen auf. Er fungiert als Herausgeber der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) sowie als Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart). Er ist NonGovernmental Advisor des International Competition Networks und Mitglied in verschiedenen Vereinigungen, unter anderem des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilferecht (Mitglied des Vorstandes), der International und der American Bar Association sowie der Studienvereinigung Kartellrecht. Seit 2002 berät er als Partner bei Gleiss Lutz in Brüssel Mandanten im Europäischen Kartell- und Beihilferecht, im Bereich Fusionskontrolle und Foreign Subsidies Regulation sowie im Europarecht.

Heike Göbel

Portraitfoto von Heike Göbel vor einem grauen Hintergrund.

Die Wirtschaftsjournalistin Heike Göbel studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg und arbeitete zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kiel Institut für Weltwirtschaft. Ihre Karriere als Journalistin begann sie im Jahr 1989 bei den Stuttgarter Nachrichten. Im April 1992 wechselte sie zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wo sie die Redaktion für Wirtschaftspolitik leitet. 

Für ihre Arbeit wurde sie unter anderem mit dem Preis des Steuerzahlerbundes (2005), dem Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik (2006), dem Publizistik-Preis der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung (2017), dem Hanns Martin Schleyer-Preis (2022), der Reinhold-MaierMedaille (2023) und dem Preis Soziale Marktwirtschaft der KonradAdenauer-Stiftung (2025) ausgezeichnet. Des Weiteren ist Frau Göbel Mitglied in der Jury des Georg von Holtzbrinck Preises für Wirtschaftspublizistik und des Ludwig-Erhard-Preises für Wirtschaftspublizistik. Sie gehört der Ludwig-Erhard-Stiftung und seit 2022 dem Kuratorium der Friedrich August-von-Hayek-Stiftung an. Bildnachweis: Frank Röth