Zu erbringende Leistungen
Die Prüfungsleistung besteht aus drei Teilen:
einer Aufsichtsarbeit, einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Einzelheiten sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V (► siehe Link) geregelt .
- Bei der Aufsichtsarbeit handelt es sich um eine dreistündige Klausur, in der aus verschiedenen Bereichen des Schwerpunktbereichs Fragen und/oder Fälle zu bearbeiten sind. Der Prüfungsgegenstand der Klausur bezieht sich auf das Semester, in dem die Klausur geschrieben wird sowie auf das vorhergehende Semester. Zur Vorbereitung wird im Klausurenkurs II (► siehe Link) die Möglichkeit angeboten, die Bearbeitung entsprechender Klausuren einzuüben. Die Übungsklausuren werden korrigiert und besprochen.
- Die Studienarbeit ist innerhalb eines Prüfungsseminars abzulegen, das in jedem Semester von verschiedenen Dozenten angeboten wird (► siehe Link). Hierzu gehören eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema, die innerhalb von vier Wochen anzufertigen ist, ferner ein Referat zu diesem Thema sowie eine Aussprache, in der darüber diskutiert wird. Die Studienarbeit braucht nicht erst am Ende des Schwerpunktstudiums absolviert werden; sie kann bereits studienbegleitend abgelegt werden. Am Prüfungsseminar teilnehmen kann, wer die Zwischenprüfung bestanden und mindestens zwei Fortgeschrittenenübungen mit Erfolg besucht hat und sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Studienarbeit im 6. oder einem höheren Fachsemester befindet.
- Die mündliche Prüfung findet als Gruppenprüfung vor zwei Prüfern statt. Prüfungsgegenstand sind die Inhalte des Schwerpunktbereichs 4 aus den beiden vorangegangenen Semestern vor der mündlichen Prüfung (Beispiel: mündliche Prüfung im Juni 2022: Stoff: SoSe 2021, WS 2021/22). Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 7 Punkte erzielt hat, wobei eine Leistung mit mindestens vier Punkten (bestanden) bewertet worden sein muss.
- Für die Anmeldung zu den Prüfungen sind Fristen zu beachten (► siehe Link).
- Aufsichtsarbeit und Studienarbeit müssen nicht im gleichen Semester absolviert werden.
Hier finden Sie Hinweise zur Erstellung einer Seminararbeit.