Änderung der Prüfungsordnung zum Wintersemester 2023/24 beschlossen
Die Änderungen betreffen auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, Informationen finden Sie hier.
Das Schwerpunktbereichsstudium am Fachbereich V der Universität Trier
Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG RLP besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein.
Alle Studierenden müssen sich für einen Schwerpunktbereich (SPB) entscheiden und zum Schwerpunktstudium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Maske am Ende der Seite. Die Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktbereichen - insgesamt 16 SWS, die zwischen dem 5. und 8. Fachsemester gehört werden - dienen der Ergänzung des (Pflichtfach-)Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Ziel der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist es, eine frühzeitige fachliche Spezialisierung zu ermöglichen und dadurch die Berufsaussichten der Absolventen zu verbessern. Ferner soll den einzelnen juristischen Fakultäten die Möglichkeit gegeben werden, ein besonderes Profil zu bilden und sich dadurch von den anderen Fakultäten abzugrenzen. Die Fakultäten entscheiden deshalb selbst darüber, welche Schwerpunktbereiche sie anbieten.
In Trier werden folgende acht Schwerpunktbereiche angeboten:
1 | Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Rechts der Neuzeit Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 1 finden Sie ⇒hier. |
2 | Unternehmensrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 2 finden Sie ⇒hier. |
3 | Arbeits- und Sozialrecht Die Präsentation zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
4 | Internationales und Wirtschafts-Strafrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 4 finden Sie ⇒hier. |
5 | Umwelt und Infrastruktur Den Flyer zum Schwerpunktbereich finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
6 | Europäisches und internationales Recht Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 I finden Sie ⇒hier. Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 II finden Sie ⇒hier. |
7 | Deutsches und Internationales Steuerrecht Die Seite zur Vorstellung des Schwerpunktbereichs 7 finden Sie ⇒hier, weitere inhaltliche Informationen bei ⇒Prof. Dr. Arnd Arnold und bei ⇒Prof. Dr. Henning Tappe. |
8 | Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Den Flyer zum Schwerpunktbereich 8 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
Anmeldung zum Schwerpunktstudium nach § 13 Abs. 3 TStudPO