Anmeldeformulare Prüfungen
Zu den Anmeldeformularen für im Staatsexamensstudiengang eingeschriebene Studierende gelangen Sie hier.
Schwerpunktbereichsstudium und Wahlpflichtfächer am Fachbereich V
Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG RLP besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein.
Im Bachelorstudiengang entspricht der Schwerpunkt dem Wahlpflichtbereich.
Alle Studierenden müssen sich für einen Schwerpunktbereich (SPB) entscheiden und zum Schwerpunktstudium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Maske am Ende der Seite.
In Trier werden folgende acht Schwerpunktbereiche angeboten:
1 | Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Rechts der Neuzeit Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 1 finden Sie ⇒hier. |
2 | Unternehmensrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 2 finden Sie ⇒hier. |
3 | Arbeits- und Sozialrecht Die Präsentation zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
4 | Internationales und Wirtschafts-Strafrecht Informationen zum Schwerpunktbereich 4 finden Sie ⇒hier. |
5 | Umwelt und Infrastruktur Den Flyer zum Schwerpunktbereich finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
6 | Europäisches und internationales Recht Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 I finden Sie ⇒hier. Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 6 II finden Sie ⇒hier. |
7 | Deutsches und Internationales Steuerrecht Die Seite zur Vorstellung des Schwerpunktbereichs 7 finden Sie ⇒hier, weitere inhaltliche Informationen bei ⇒Prof. Dr. Arnd Arnold und bei ⇒Prof. Dr. Henning Tappe. |
8 | Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Den Flyer zum Schwerpunktbereich 8 finden Sie hier, weitere Informationen ⇒hier. |
Anmeldung zum Schwerpunktstudium nach § 13 Abs. 3 TStudPO