ÄNDERUNGEN DER PRÜFUNGSORDNUNG BESCHLOSSEN
Der Fachbereich V - Rechtswissenschaft hat zum Wintersemester 2023/24 den integrierten Bachelor eingeführt. Er ermöglicht ein angstfreies Studieren und honoriert das erfolgreiche Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium mit dem (auch international) anerkannten Abschluss des Bachelors. Die Einführung des Bachelors bedeutet auch, dass für die beiden parallelen Studiengänge – Bachelor und Staatsexamen – einheitliche Prüfungsvorgaben gelten. Daher wird zum Wintersemester 2023/24 die Prüfungsordnung an einigen Stellen geändert.
Generelle Prüfungsanmeldepflicht
Für alle Prüfungen – außer den Zwischenprüfungsklausuren, für die weiter die Anmeldung von Amts wegen gilt und die Schwerpunktprüfungen, für die Unterlagen eingereicht werden müssen – ist eine fristgerechte Anmeldung im Campus-Management-System PORTA Teilnahmevoraussetzung, also für alle Leistungen in den großen Übungen, die Grundlagenscheine und der Fremdsprachennachweis. Dies wird bereits seit einigen Semestern praktiziert. Nunmehr gilt für alle Prüfungen ein Anmeldeschluss 14 Tage vor der Prüfung, Nachmeldungen werden nicht mehr vorgenommen. Eine Teilnahme nicht angemeldeter Studierender ist nicht möglich. Ein Rücktritt (außer bei Zwischenprüfung und Schwerpunktprüfung) ist bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Eine Liste der Prüfungsnummern finden Sie ->hier.
Fortgeschrittenenübungen

Die Änderungen der Prüfungsordnung zu den Fortgeschrittenenübungen werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlichen.
Schwerpunktbereichsprüfungen
1. Es gelten künftig reduzierte Anmeldevoraussetzungen:
- Schwerpunktseminar: Zwischenprüfung, ein großer Schein
- Schwerpunktklausur: Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Fremdsprachennachweis, zwei große Scheine
2. Neuer Anmeldeschluss für beide Prüfungsleistungen ist jeweils der 2.11. oder der 2.5.
3. Der Ausgabezeitraum des Seminarthemas (= Thema der Bachelorarbeit) ist vom 1.12. bis 31.3. bzw. vom 1.6. bis 30.9.
4. Die Dauer der Schwerpunktklausur (= Wahlpflichtklausur im LL.B.) beträgt 3 Zeitstunden.
5. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 7 Punkte erzielt hat, wobei eine Leistung mit mindestens vier Punkten (bestanden) bewertet worden sein muss.
Termine der Zwischenprüfung 2023
Voraussichtliche Termine der Wiederholungsklausuren:
Di 10.10.2023, 10 Uhr: Öffentliches Recht I, Audimax
Do 19.10.2023, 10 Uhr: Zivilrecht II, Audimax
Fr 20.10.2023, 10 Uhr: Strafrecht II, Audimax
Termine der Klausuren:
Do 27.07.2023, 12 Uhr: Zivilrecht II
Fr 28.07.2023, 10 Uhr: Öffentliches Recht I
Di 01.08.2023, 10:30 Uhr: Strafrecht II
ACHTUNG:
Zuständig für die Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt Rechtswissenschaft des Fachbereichs V.
Nähere Angaben zu den Klausuren (wie zB exakte Zeiten, Raumaufteilung, Bearbeitungshinweise) erhalten Sie von den Prüfern per Rundmail, in stud.ip oder auf der Homepage der jeweiligen Professur; alle Angaben hier auf dieser Seite ohne Gewähr!
Hausarbeit:
Öffentliches Recht, Bearbeitungszeit: 04.08.-28.08.2023, Anmeldung zur Prüfung 500409 bis zum 27.08.2023. Dazu Anmeldung zur Veranstaltung 15013272 (wegen des späteren Hochladens der Arbeit in stud.ip) bis spätestens 30.06.2023. Bei Schwierigkeiten oder Verspätungen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an dekanatfb5@uni-trier.de, bei Problemen mit der Veranstaltungsanmeldung an die Professur.
Die Anfängerhausarbeit als Teil der Zwischenprüfung muss allerspätestens im vierten Fachsemester bestanden worden sein, bitte schreiben Sie unbedingt schon die Arbeit im ersten Fachsemester mit, damit Sie keine Chancen verschwenden. Die Ausnahmeregelung für Klausuren gilt nicht für die Anfänger-Hausarbeit, diese muss innerhalb der regulären Frist bestanden werden (s.u. und in der Corona-Ordnung).
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der Universitätsbibliothek. Machen Sie Gebrauch vom Datenbankangebot und der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek der UB. Es wurde ein Fernzugang zur Datenbank juris eingerichtet. Seit dem 28.03.2020 können Sie auch über den vpn-Client mit Ihrer ZIMK-Kennung auf beck-online (und weitere e-Angebote) zugreifen.
Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23
Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.
Seit dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden. Weitere Informationen an ⇒dieser Stelle.
Schwerpunktbereichsprüfungen
Genaue Informationen zu den Schwerpunktbereichen, die Zeitpläne der anstehenden Prüfungskampagnen, Anmeldeformulare etc. finden Sie auf der Seite 1. Juristische Prüfung: Schwerpunktbereichsprüfung
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schwerpunktbereichsklausuren und -seminare erfolgt seit dem Termin F 20 durch Eintragung in PORTA. Sie werden eingetragen, sobald sie vorliegen.
Mitteilungen einzelner Prüfer, dass sie ihre Gutachten fertiggestellt haben, bedeuten nicht, dass die Ergebnisse eingetragen werden können, dafür müssen Erst- und Zweitgutachten eines vollständigen Schwerpunktes vorliegen. Es wird gebeten, von Nachfragen nach dem Zeitpunkt der Eintragung abzusehen, diese erfolgt so schnell wie möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung geladen werden, erhalten die Ladung per Post.
Die Zeugnisse und die eingereichten Unterlagen werden nicht zugeschickt!
Die Zeugnisse des Termins F 23 und der Schwerpunktseminare Sommersemester 2023 können ab dem 24.07.2023 während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.