Hinweise für Korrekturkräfte
Zur Gewährleistung einer hohen und einheitlichen Korrekturqualität hat das ZfjE die folgenden Hinweise zusammengestellt und bittet um Beachtung.
Anforderungen an die Korrektur
Den ausführlichen Korrekturleitfaden des ZfjE können Sie hier herunterladen. Zusammengefasst besteht die aktuell digital durchgeführte Korrektur in der Regel aus den folgenden Elementen:
Randbemerkungen
Durch Randbemerkungen direkt an der Klausur (hierfür empfehlen wir die Kommentarfunktion des Adobe Acrobar Reader) sollen den Bearbeitenden gemachte Fehler bzw. besonders schöne Ausführungen verdeutlicht werden. Achten Sie daher bitte auf eine klare und verständliche Formulierung der Randbemerkungen - Bemerkungen in Form von Fragezeichen oder ein Verweis auf die Besprechung der Klausur genügen diesen Anforderungen nicht. Sollten Sie aufgrund eines möglichen Dokumentenschutzes mit dem Acrobat Reader keine Kommentierung vornehmen können, bitten wir darum, uns frühzeitig Bescheid zu geben - so können wir reagieren und mit dem bzw. der betroffenen Studierenden in Kontakt treten.
Korrekturbogen mit Votum
Durch den Korrekturbogen sollen die Studierenden auf einen Blick mögliches Fehler- sowie Verbesserungspotenzial in ihrer Klausurbearbeitung erfassen können. Zudem enthält dieser ein ausführliches Votum, das in Zusammenschau mit den Randbemerkungen die Punktzahl der Klausurbearbeitung nachvollziehbar begründen soll.
Bitte benutzen Sie die vom ZfjE zur Verfügung gestellte Vorlage (für Tandem-Klausuren wird über stud.ip ein separater Korrekturbogen zur Verfügung gestellt):
Korrekturbericht
Der Korrekturbericht dient der qualitativen Rückmeldung und statistischen Erfassung der Korrekturen. Bitte füllen Sie diesen aus und senden ihn an den jeweiligen klausurstellenden Lehrstuhl. Danke!
Korrekturvergabe
Bewerbung
Nachdem Sie sich als Korrekturassistent:in beim Dekanat des Fachbereichs V beworben haben (siehe Kasten oben rechts), leitet dieses Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an das ZfjE weiter, das für die Vergabe der Korrekturen zuständig ist.
Vergaberunden
Die Vergabe erfolgt gebündelt für Klausuren eines bestimmten Zeitraums in Vergaberunden (mehr Infos dazu unten).
Durchführung der Korrektur
Zudem wird sich das Sekretariat des klausurstellenden Lehrstuhls mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Modalitäten der Korrektur festzulegen. Diese sind ab dann Ihre Ansprechpartner:innen für die Durchführung der Korrektur.
Die Anmeldephase für die Klausuren von Januar bis einschließlich März 2025 läuft vom 02.-08.12.24. Das entsprechende Formular erscheint in diesem Zeitraum unterhalb dieses Feldes.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Eintragungen von Personen berücksichtigen, die bis zum Ende der Anmeldephase als Korrekturkraft durch das Dekanat bestätigt wurden (zur Bewerbung s. Kasten oben rechts).
FAQ Korrekturvergabe
Wie funktioniert die Korrekturvergabe?
Jede Vergaberunde gliedert sich in eine Anmeldephase und eine Vergabephase. Beginn und Ende der Anmeldephase und der Vergabephase werden per E-Mail und auf dieser Website bekannt gegeben.
1. Anmeldephase:
Mit Beginn der Anmeldephase wird auf dieser Website ein Formular freigeschaltet, in dem Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse für eine oder mehrere Klausuren anmelden können. Bitte tragen Sie sich nur für Klausuren ein, für deren Korrektur Sie ausreichend Zeit und Kapazitäten haben. Sie können zwischen der regulären Korrekturassistenz und der Springerposition wählen (mehr dazu weiter unten). Für die Anmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Nach Ablauf der Anmeldephase wird das Formular deaktiviert.
2. Vergabephase:
In der Vergabephase verlost das ZfjE die Korrekturen und Springerpositionen unter allen angemeldeten Personen. Wenn Sie eine Klausurkorrektur zugelost bekommen haben, erhalten Sie vor Ende der Vergabephase eine Bestätigungsmail. Sollten Sie nach der Vergabephase keine E-Mail erhalten, wurde Ihnen keine Korrektur zugelost.
Sollten nach der Vergabephase noch Korrektur- oder Springerslots offen sein, kontaktieren wir alle von Ihnen noch einmal per Mail - dann bekommt der bzw. die Schnellste den Zuschlag.
Verlosungsausschluss zugunsten der Gleichberechtigung
Wir bemühen uns, möglichst vielen von Ihnen eine Chance zu geben. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, bei Anmeldungen für mehrere Klausuren einzelne Anmeldungen von der Verlosung auszuschließen, damit andere Korrektorinnen und Korrektoren eine größere Chance haben, zugelost zu werden.
Was bedeutet „Springer:in“?
Sie können sich auch als Springer:in eintragen. Das bedeutet, Sie werden nur dann zur Korrektur herangezogen, wenn mehr Klausuren abgegeben werden als erwartet, oder einer der regulär eingeteilten Korrekturassistenten und Korrekturassistentinnen ausfällt.
Wie viele Korrekturen fallen pro Korrektor an?
Pro Klausur erhalten Sie jeweils 10-15 Klausurbearbeitungen. Die jeweilige Anzahl benötigter Korrektor:innen wird statistisch ermittelt. Aufgrund ungleichmäßiger Teilnehmendenzahlen ist es jedoch möglich, dass weniger Klausuren als für den Termin geplant eingereicht werden. In diesem Fall werden die Klausuren gleichmäßig unter den Korrektor:innen verteilt. Sollte eine Verteilung sich nicht lohnen, setzt der entsprechende Lehrstuhl Sie in Absprache mit dem ZfjE in Kenntnis.
Wie lange habe ich Zeit für die Korrektur?
In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit für die Korrektur. Die genaue Korrekturfrist wird jedoch vom klausurstellenden Lehrstuhl festgelegt und kommuniziert.
Ist die Anmeldung verbindlich?
Jain, die Anmeldung ist insofern verbindlich, dass Sie sich nur für Klausuren anmelden sollten, die Sie auch wirklich korrigieren können bzw. wollen. Aufgrund ungleichmäßiger Teilnehmendenzahlen ist es jedoch möglich, dass weniger Klausuren als für den Termin geplant eingereicht werden. In diesem Fall werden die Klausuren gleichmäßig unter den Korrektor:innen verteilt. Sollte eine Verteilung sich nicht lohnen, setzt der entsprechende Lehrstuhl Sie in Absprache mit dem ZfjE in Kenntnis.
Wie lange kann ich mich für Korrekturen eintragen?
Sie können sich für die verfügbaren Klausurtermine innerhalb der per Mail und auf dieser Website kommunizierten Anmeldephase eintragen. Es empfiehlt sich dennoch, zur Vorauswahl der von Ihnen präferierten Termine im Vorfeld einen Blick auf den Plan des Klausurenkurses zu werfen.
Ich kann doch nicht korrigieren. Was soll ich tun?
Für den unglücklichen Fall, dass Sie im Vorfeld merken, dass Sie die Korrektur doch nicht durchführen können, sollten Sie sich schnellstmöglich bei uns melden. Wir werden in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Lehrstuhl versuchen, einen Ersatz für Sie zu finden.
Hinweise zu Rahmenwerkverträgen
Vertragliche Grundlage für die Korrektur ist der Rahmenwerkvertrag, der in der Regel für das laufende Kalenderjahr mit einem Entgeltkontingent von 1.000 € mit Ihnen abgeschlossen wird. Hierzu wird sich das Sekretariat, das für die Korrektur der ersten Ihnen zugeteilten Arbeit im Kalenderjahr zuständig ist, mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Sekretariate.
Unten sehen Sie beispielhaft den Aufbau des Rahmenwerkvertrages (Rechtsklick und "Grafik in neuem Tab öffnen" lässt Sie den Inhalt lesen).
Von Ihnen als Auftragnehmer:in sind die Punkte 4.-6. auszufüllen und auf S. 2 unten rechts zu unterschreiben.
Sofern Sie nicht unternehmerisch (d.h. im Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit) als Korrektor:in tätig sind, müssen Sie bei Punkt 6. die linke Spalte ausfüllen. Anderenfalls füllen Sie bitte die rechte Spalte aus und reichen mit der Übergabe Ihrer Korrekturen eine Rechnung mit ein. Und noch ein Hinweis: Der Passus unter 2.2. bezüglich des Tätigkeitsumfangs mit Klausuraufsicht und Besprechungsteilnahme betrifft nur die Korrekturassistent:innen, die auch der Uni angegliedert sind - Sie können diesen also beim Ausfüllen gern durchstreichen.
Bei Fragen zur Vergabe können Sie sich gerne jederzeit an examen-jura@uni-trier.de wenden.
Bei klausurspezifischen Fragen oder Fragen betreffend die Rahmenwerkverträge helfen Ihnen die Sekretariate der klausurstellenden Lehrstühle weiter.