Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen - Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen
Der Senat der Universität Trier hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 den Beitritt der Universität Trier zur Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ beschlossen. Die ensprechende Beitrittserklärung gegenüber der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erfolgte umgehend.
Mit diesem Schritt bekräftigt die Universität Trier ihr nachhaltiges Engagement zur Optimierung von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) formuliert in dieser Selbstverpflichtung u.a. fünf konkrete Ziele auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen:
- Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat:innenpools
- Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
- Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
- Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und
Geschlechterkompetenz - Institutionelles Monitoring
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Berufungs- und Tenure-Track-Verfahren an der Universität Trier
Die Universität Trier wendet in Berufungs- und Einstellungsverfahren hohe Qualitätskriterien an und dokumentiert die jeweiligen Prozesse transparent und nachvollziehbar.
Hier leiten wir Sie weiter zum Berufungsmonitor der Universität Trier.
Hinweis: Chancengleichheit in Berufungsverfahren - Ein Unconscious Bias Training
Das Training zu Bias in Berufungsverfahren mit einem Fokus auf Genderbias ist aus einem Kooperationsprojekt der Technischen Universität Berlin mit der Universität der Künste Berlin entstanden. Es bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, eigenes Wissen zu überprüfen und unbewusste Verzerrungseffekte zu entlarven. Das Online-Training dauert ca. 40 – 60 Minuten, es kann auf Deutsch oder auf Englisch durchgeführt werden und ist hier abrufbar: